geht wohl nich :( (der Link)
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Alter 10 und halbe bis ganze seite lang
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Wenn du in diesem Jahr noch das Urteil/den Bescheid erhältst - und die genaue Summe kennst, kannst du es gleich in den Aufwand nehmen und als Verbindlichkeit ausweisen. Falls die Strafe den Zeitraum vor 2008 betrifft, ist es ein periodenfremder Aufwand, falls der Schaden in 2008 entstand, sind es Kosten des Jahres 2008. Wenn zum 31.12.08 die Summe nicht genau bekannt ist, kann man eine Rückstellung buchen.