Was du fest kalkulieren kannst, sind Grundgebühr, praktische Prüfung und die 12 gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten ( in deinem Fall 490,- plus Antragsgebühren beim Straßenverkehrsamt sowie Prüfgebühren beim TÜV, von Bundesland zu Bundesland verschieden). Du fängst mit Übungsstunden an bis du das Auto einigermaßen sicher im Straßenverkehr führen kannst, dann wird der Fahrlehrer mit den Sonderfahrten beginnen. Meistens nimmt man danach noch einige Übungsstunden zur Prüfungsvorberitung (mögliche Prüfungsstrecken abfahren, etc. ) Bedenke, wenn du voreilig die praktische Prüfung machen willst und durchfällst, kommen doppelte Kosten auf dch zu, das wäre die 2. Prüfungsgebühr als auch die erneute Gebühr beim TÜV! Dann lieber eine Übungsstunde mehr machen...aber das wird dir dein Fahrlehrer sicherlich auch sagen.

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