Betreuungsgericht verlangt Gutachten nach Vertragsabschluss?

Hallo Ihr Lieben,

wir sind momentan etwas am verzweifeln, vielleicht hat jemand von euch einen Rat.

Das Szenario ist folgendes: Wir sind gerade dabei ein Haus zu kaufen, der Kaufvertrag wurde bereits Mitte April unterschrieben.

Die Verkäufer des Hauses sind 2 Brüder, beide um die Mitte 70. Einer der beiden leidet an Demenz und ist im Pflegeheim.

Uns wurde gesagt das sein Bruder sein Betreuer sei, später stellte sich jedoch heraus das er noch eine zusätzliche Vollmacht benötigt um Notarielle Angelegenheiten für seinen kranken Bruder zu übernehmen.

Das ganze wurde im Kaufvertrag so festgehalten, das ein Notaranderkonto eröffnet wird, auf welches der Kaufpreis bis zum 01.06 von uns überwiesen werden muss. Damit wie vertraglich festgehalten die Schlüsselübergabe am 01.06 stattfinden kann.

Die Verkäufer bekommen dann das Geld vom Notaranderkonto ausbezahlt, sobald der Bruder alle Vollmachten bekommen hat.

Nun haben wir heute einen Beschluss des Betreuungsgerichtes vom Notar weitergeleitet bekommen, aus dem ergeht das der Verkäufer einen unabhängigen Gutachter beauftragen muss, um zu prüfen ob der Kaufpreis dem Wert der Immobilie entspricht.

Nun stellt sich uns die Frage, was passiert wenn der Gutachter die Immobilie höher als den vereinbarten Kaufpreis schätzt ?

Kann die Übernahme überhaupt wie vereinbart stattfinden?(01.06)

Hätten die Verkäufer das ganze nicht vor Verkauf klären müssen ? Wird der ganze Vertrag nichtig dadurch ?
Die Finanzierung steht, Maklerin wurde bezahlt, Wohnung gekündigt usw..

Nun haben natürlich die Maklerin sowie die zuständige Dame vom Notar Urlaub und beim Betreuungsgericht konnten wir ebenfalls niemanden erreichen.

Vielleicht kann ja jemand von euch weiterhelfen.

Vielen Dank im vorraus

LG

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Wir stehen gerade vor einem ähnlichen Problem. Wir wurden leider weder vom Notar, noch vom Makler darüber aufgeklärt, dass der Vertrag schwebend unwirksam ist und es auch möglich wäre, dass das Betreuungsgericht ablehnt. Wir haben also unsere Wohnung gekündigt im guten Glauben, dass alles in trockenen Tüchern ist. Der Kaufpreis liegt ca. 10% unter Verkehrswert, wurde von Anfang an unter Verkehrswert angeboten. Unser Preis war wohl mit dem Betreuungsgericht abgesprochen.

Wie ist es bei euch ausgegangen?

Wir haben große Angst, mit unseren Kindern bald auf der Straße zu landen, sollte das Gericht ablehnen.

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