Die unterschriebene Vereinbarung ist ungültig, da das Arbeitsrecht "wichtiger" ist als diese Vereinbarung. Und darüber kann sich niemand hinwegsetzten. 
Hier noch genaueres Zur Entgeltfortzahlung:
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 
Minijobber, die infolge unverschuldeter Krankheit oder einer medizinischen Vorsorge-, bzw.Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Fortzahlung ihres regelmäßigen Verdienstes durch den Arbeitgeber bis zu sechs Wochen. Das Entgelt wird für die Tage fortgezahlt, an denen Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähigkeit zur Arbeitsleistung verpflichtet wären (§§ 3 - 4 Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG).
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html
LG

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Ich sehe das auch wie die anderen:

Man muss nicht die Erwartungen haben dass man von Anfang an alles kann. Nimm dir die Zeit und du wirst sehen, dass es besser wird. Man lernt eben ständig dazu!

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