Streit Haftplichtversicherung Hotelkosten

Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Problem: Wir hatten einen Wasserschaden in der Wohnung und Gott sei Dank eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Als die Wohnung so weit in Stand gesetzt war, ist bei den Renovierungsarbeiten erneut Wasser ausgetreten. Auf Grund der ungewissen Situation mussten wir die Spedition (Versicherung gezahlt) zurückrufen, da der Grund für den Wasseraustritt geprüft werden sollte. Dieser wurde schnell gefunden und behoben. Der Sachbearbeiter hat mir versichert die weiteren Kosten zu übernehmen, ich bin davon ausgangen dass auch die Hotelkosten (1 Monat gedauert bis die Spedition wieder liefern konnte). Jetzt nach Abschluss warte ich auf die Restzahlung der Hotelkosten, jedoch beruft sich die Versicherung darauf, dass die Wohnung nach dem zweiten Wasserschaden ja bezugsfertig war und wir deshalb keinen Anspruch auf die Hotelkosten habe, da diese nur bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt werden. Wie soll man jedoch in der Wohnung ohne Mobilar und ähnlichen wohnen? Keine Küche, Bett, Beleuchtung etc. und die Renovierungsarbeiten waren auch nicht abgeschlossen. Ich bin auch nach der Zusage des Sachverständigen davon ausgegangen, dass die weiteren Kosten gezahlt werden und nicht nur die der Spedition (habe dies auch als Email, dass die weiteren Kosten übernommen werden). Die Spedition blockt mich jedoch immer weg und mir gehen langsam die Argumente und auch Nerven aus. Ist dass normales Vorgehen nicht nur der Allianz Versicherung sich ein paar Kosten zu sparen? Sehe mich im Recht und habe auch gute Argumente aber die ziehen bei denen anscheinend nicht. Oder hilft da nur Klagen, auf dass ich eig. keine Lust habe?

Vielen Dank für die Antworten!

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Sorry Leute vergebt mir, es ist meine erste Frage und dann so stümperhaft :( Es handelt sich natürlich um eine Hausratversicherung (glaube ich kann die ursprüngliche Frage nicht mehr bearbeiten.

Wir sind in eine neu renovierte Wohnung eingezogen und es kam auf Grund eines defekten Wärmetauschers zu dem Wasserschaden. Die Gebäudehaftplicht hat die Schäden am Haus und unsere Hausratversicherung die Schäden an unserem Hausrat reguliert. Bei der Wohnungsinstandsetzung ist dann der zweite Wasserschaden aufgetreten, weshalb oben genannter Sachverhalt zu Stande gekommen ist.

Ich schäm mich für die Verwechselung, sorry.

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