Hallo Stradewinski,

Es wird meiner Meinung nach halt davon abhängen, wer hierfür verantwortlich ist. Sollte das ganze aufgrudn eines Fehlers der Webdesignerin passiert sein, könntet ihr von ihr verlangen, dass sie den Mangel von sich aus ausbessert bzw. selbst ausbessern oder ausbessern lassen. Problem ist hier nur, dass ihr einerseits wissen müsstet, ob der Fehler von ihrer Sphäre kommt , also wenn beispielsweise grob fahrlässig eine schwere Sicherheitslücke auf der Website offen gelassen wurde. Wenn dies jedoch an eurem Hoster liegt oder jemand eure Daten geklaut hat, dann kann die Designerin ja nix für.

Andererseits müsst ihr auf die Verjährung achten. Wenn dies also vor 3 Jahren gemacht wurde, muss der Anspruch noch bis zum Ende des Jahres geltend gemacht werden, sonst verjährt der.

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Hallo Jimkn0pf,

In dem Fall solltest du auf jeden Fall dich telefonisch mal erkundigen was los ist. Sollte das nicht helfen die Sache zu klären, solltest du Ihnen jedenfalls eine Frist setzen, in der Sie für Abhilfe schaffen sollen. Sollte dies nicht erfolgen, so solltest du die Möglichkeit haben dich vom Vertrag zu lösen.

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Hallo vcitygirl,

Also wenn ich mich nicht täusche, dann ziehst du ja aus und für dich eine neue Person in die WG ein, richtig? Da wäre nämlich ein was wichtig. Falls ihr nun nicht den gesamten Mietvertrag gekündigt habt, dann kann das ganze über einen einen reinen Wechsel der Mietparteien geschehen.

Voraussetzungen hierfür sind jedoch, dass: 1. Dass ihr z.B. ne Studenten/Azubi WG wart und 2. das dem Vermieter bei Vertragsschlus bekannt war.

Liegen diese Voraussetzungen vor, so kann beim Vermieter ein Mieterwechsel angemeldet werden, dem dieser üblicherweise auch zuzustimmen hat, da es ihm bei so einer WG bewusst sein muss, dass die Vertragsparteien bei so einer WG nach paar Jahren üblicherweise wechseln.

Insofern würde in so einem Fall auch kein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden, sondern die neue Person würde in den alten mit eintreten. Und da kann der Vermieter wahrscheinlich nur schwer eine solche Mieterhöhung begründen.

Hoffe das kann helfen. Mit freundlichen Grüßen,

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Ich kann meine Miete diesen Monat nicht zahlen :( ...

Hallo ihr Lieben, vielleicht kennt sich jemand von euch aus oder hat einen Rat. Ich studiere im 5. Semester allerdings gerade nur noch auf dem Papier.

Ich habe von Januar - September 2014 freiberuflich als Teamleiterin in einem Markt- und Meinungsforschungsinstitut gearbeitet und als Honorar von 900-1300€ monatlich (Brutto) verdient. Bis September habe ich Bafög erhalten und somit konnte ich meine Miete auch unabhängig von Aufträgen stets bezahlen. Diese Tätigkeit endete im Oktober, weil die Auftragslage zu knapp wurde.

Ende November dann habe ich erfolgreich an einer Schulung in einem anderen Institut ( gleiche Branche) teilgenommen und weiß auch, dass ich da das gleiche Geld verdienen kann, wie vorher. Der Haken - ich habe am 17.11 angefangen - abgerechnet wird bis zum 1.12 und ausgezahlt dann am 15.12. In der Einarbeitung konnte ich aber nur zu bestimmten Zeiten kommen und habe daher gerade einmal ca 170€ verdient. Ich habe also 111€ Halbwaisenrente, 184€ Kindergeld und 170€ Honorar in diesem Monat und muss davon 310€ Miete, Nebenkosten, wie Internet, GEZ, Versicherungen, Zahnarztrechnung (in Raten, weil Gericht schon angedroht wurde) bezahlen und leben.

Ich kann die Miete in diesem Monat nicht zahlen und alle die jetzt sagen, dass ich mit dem Vermieter sprechen soll ... das ist nicht so gut, denn ich habe bereits das Gespräch gesucht, als mein Bafög eingestellt wurde, da ich nun nicht mehr am 1.des Monats die Miete zahlen konnte, sondern mal am 5. und mal am 10. oder 11. des Monats, je nachdem, wann mein Honorar eintraf. Darüber war er absolut nicht begeistert und da ich im selben Haus wohne und ihn kenne, weiß ich, dass er Mietschutz (Also Kündigung erst nach 2 versäumten Mieten absolut nicht interessiert, der wechselt Schlösser aus und that's it und da kann man dann klagen etc. ich weiß, aber das bringt nichts, wenn ich auf der Straße stehe. Da ich jetzt vom 1.12 bis zum 31.12 in diesem neuen Institut arbeite, weiß ich dass ich im Januar auch wieder Geld habe ohne diese großen Sorgen. Ich habe keine Familie und keine Freunde, die mir finanziell in irgendeiner Form helfen können - bei der Bank bin ich bis zum Anschlag im Dispo und auch die teilten mir mit, dass sie leider nichts machen können.

Was kann ich machen? Es geht um 310€ Miete und ich weiß zu 100%, dass es nur diesen Monat der Fall ist.

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Hallo CuteCharming,

Also rechtlich gesehen ist das schon so ein problematsicherer Fall. Denn einerseits würde man darin, dass du deine Miete regelmäßig zu spät zahlst auch einen Kündigungsgrund sehen, für diese müsste er dich jedoch erstmal abmahnen und hätte dann das Recht zur außerordentlichen Kündigung, die übrigens auch schriftlich erfolgen muss. Das nur am Rande.

Was dein Problem perse betrifft, so hast du was den Mieterschutz angeht total recht. Falls du Angst davor hast auf der Straße zu sitzen, kann ich dich beruhigen, denn du solltest in dem Fall die Möglichkeit haben, dir eine angemessene Unterkunft zu suchen und die Rechnung deinem Vermieter im Zuge des Schadensersatzes gegenüber geltend zu machen, da dieser verpflichtet ist, dir die Mietsache zu überlassen und es nicht angehen kann, dass er dich einfach aussperrt.

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Hallo ClankYT,

Das Geld, was nicht dir gehört solltest du auf keinen Fall abheben oder behalten! Das Geld kann vom Eigentümer später im Rahmen von § 812 I 1 Alt. 1 BGB zurückverlangt werden, selbst wenn du das Geld jetzt schnell verprasst. Also möglichst schnell der Bank merlden und klären lassen.

MfG

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Hallo Nudel4ever,

Das ist natürlich eine prikäre Situation, aber du tust dir und vor allem auch ihm einen großen Gefallen, wenn du reinen Tisch machst. Du solltest es ihm natürlich möglichst schonend beibringen, da er sicherlich einigen Mut zusammennehmen musste, um dir das zu gestehen, da er sicherlich die selben Sorgen teilt, wie du. Du solltest ihm jedoch unmissverständlich klar machen, dass du in ihm keinen potentiellen Beziehungspartner siehst, dass du ihn jedoch als guten Freund magst.

Dass er verletzt wird dabei, das kannst du nicht verhindern, das einzige was du tun kannst, ist es ihm möglichst schonend beizubringen. Ob eure Freundschaft dann hält, das liegt natürlich an euch beiden.

Aber du musst halt verstehen, dass dies immernoch die bessere Variante, vor allem für ihn ist, da er ansonsten ohne wirkliche Aussicht auf Erfolg dir hinterherrennen würde und sich selbst andere Möglichkeiten verbauen und persönlich daran kaputt gehen würde.

Ich wünsche dir jedenfalls Viel Glück und hoffe ich konnte helfen.

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Hallo PeterFragtNet,

bei uns ist dies leider nicht so einfach, wie in den guten Staaten.

Für einen Schadensersatz gegen die Firma müsste zwingend der Tatbestand der Pflichtverletzung bzw. deliktisch einer Rechtsgutsverletzung erfüllen. Die könnte beispielsweise vorliegen, wenn dich der Händler eiskalt über etwas vertragswesentliches belügt. Das Problem hier ist jedoch, dass kein vernünftiger deutscher Richter die Aussage "Bestes D Netz" als ernsthafte Aussage des Providers werten wird, sondern als sog. Anpreisung des Produkts. Somit würden wir hier schon erstens auf keinen tatbestandsmäßígen Schadensersatzanspruch kommen.

Und selbst wenn, dann würde für mich persönlich nicht ersichtlich sein, inwiefern dir dann ein Schaden entstanden wäre gem § 249 ff. BGB.

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