Mobiltelefon beim Pförtner hinterlegt, dort geklaut. Wer haftet?

Hallo, ein fiktiver Fall für unsere Juristischen Profis: Mal angenommen:

Ich habe bei einer internen Besprechung bei einem öffentlichen Amt meinMobiltelefon in einem nicht für jedermann zugänglichen Besprechungsraum liegenlassen. Am nächsten Morgen wurde es von einer Mitarbeiterin dieses Amtes an derPforte abgegeben und dort beim Pförtner hinterlegt bis ich es abends abhole dadie Mitarbeiterin selbst nicht so lange da ist.

Als ich abends ankam, fand der Pförtner das Handy nicht mehr.

Der Pförtner sitzt in einem Glaskasten neben dem Eingang, geschätzt sindmehr als 70 Leute sind am Nachmittag dort vorbeigelaufen und der Pförtner hatdas Handy OFFEN auf seinem Schreibtisch liegen gehabt. In diesem Pförtner-Büro/Glaskastensind mehrere Schränke und Schubladen, sogar abschließbar aber der Pförtnerentschloss sich jedoch das Handy offen auf dem Schreibtisch zu legen. VieleMitarbeiter die in dieser Zeit nach Hause gehen legen bei Ihm Schlüssel auf demSchreibtisch jeder hätte sich sehr leicht das Handy nehmen können. Der ganzeGlaskasten wird auch nicht abgesperrt, nachdem er für wenige Minuten diesenverlassen hat um neugierig einen Blaulichtfahrzeug Einsatz draußen zubeobachten. Eine Reinigungsfachkraft ist dort ebenfalls öfter rein und rausworauf der Pförtner nicht geachtet hat weil er BigBangTheroie an seinem Laptopschauen musste (Tolle Serie, ich kann es verstehen =).

Der Pförtner ist bei einer Sicherheitsfirma angestellt die nichts mit demAmt zu tun hat in welchem ich war.

Wer haftet hier nun zivilrechtlich? Das Amt das mein Handy dort abgegebenhat? Die Sicherheitsfirma die den Arbeitsplatz Pförtner dort besetzt? DerPförtner privat wegen grober Fahrlässigkeit? Ich selbst, weil es alsGefälligkeitsgeste anzusehen  ist, dasHandy zu verwahren?

Mein Rechtsempfinden sagt Pförtner privat, da Handyverwahrung keine typischeTätigkeit eines Pförtners ist und damit die Sicherheitsfirma raus ist.

Vielleicht kann mir jemand Tipps für diesen Vorfall geben. Vielen Dank schonmal im Voraus.

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Für alle die es zukünftig interessiert.

Habe mit dem Anwalt der Firma telefoniert.

Es zählt als allgemeine Aufgabe eines Pförtner Fundgegenstände welche auf dem Gelände gefunden werden entgegenzunehmen und eine Angemessene Zeit angemessen zu verwahren ehe es dem Fundbüro übergeben wird.

Das Werkschutzunternehmen hat die Kostenübernahme bereits zugesichert und wird den Zeitwert ersetzen.

Trotzdem danke für die Antworten.

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