Gibt es Einschränkungen beim Durchfahrts-/ Wegerecht
Wir wohnen in einem Haus in zweiter Reihe. Ein im Grundbuch eingetragenes Durchfahrts- oder Wegerecht ist vorhanden. Normalerweise haben wir damit auch keine größeren Probleme, dh. mit den vier PKW`s und dem Wohnmobil haben wir auch keine Probleme, aber nun sollte uns eine LKW Ladung mit Schotter geliefert werden und da hat sich der Hausbesitzer, dem der Weg gehört quer gestellt und hat einen riesen terz gemacht. Begründung: Der LKW wäre zu schwer, das würden die Steine und die Drainage nicht aushalten. Besteht in RLP eine Bestimmung die besagt, mit wieviel Tonnen man über einen nicht gekennzeichneten Weg bzw. Zufahrt fahren darf. Kann er tatsächlich bestimmen, dass wir das nicht dürfen??? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Recht,
Gesetz