Ich habe heute bei gute Frage net dazu etwas gelesen und zwar unter dem Titel Inkasso-ganz alte Forderungen, verjährt? Da steht übrigens auch drin, das ein Titel der zwar 30 Jahre Gültigkeit hat nach längerer Zeit, also 5-10 Jahre der Anspruch nicht verfolgt wurde verwirkt werden kann. Die Verwirkung beruht auf dem Prinzip Treu und Glauben, ist also im Gegensatz zur Verjährung eine "weiche" Rechtsoption. Man muss dann selbst aktiv Rechtsmittel einlegen (Vollstreckungsgegenklage) Siehe dazu BGB§203-213. Ich hoffe ich konnte dir helfen

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