Ich würde nicht gerade 'krank feiern' schreiben, wenn ich krank bin, zumal wenn Du Deinen namen darunter stehen hast.

Wegen Krankheit kann man (personenbedingt) gekündigt werden, sie sehr lange dauert und die Prognose negativ ist. Die Beispielfälle, die ich bisher sah, handelten von 1 Jahr Krankheit und länger und schlechte Aussichten auf Besserung.

Hast Du Dich mal darum gekümmert, ob die Schutzvorschriften auf der Baustelle eingehalten wurden? hat der betriebsrat sich damit mal befasst? An sich müßte der Arbeitsunfall eh' über die Berufsgenossenschaft laufen und wenn längerfristige Folgen drohen, schicken die manchmal ihren technischen Aufsichtsbeamten vorbei.

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Rätselhaft: also Du hast Deine Kritik anonym geäußert per email. Also wußte niemand, wer sich da beschwert hat, oder? Dann hast Du Dich per emial entschuldigt... also ebenfalls anonym? Demnach weiß bislang niemand, dass Du es warst? Dann halte Dich bitteschön zurück und posaune es nicht heraus.

Die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber (bin juristischer Laie und sag es nach meinem simplen Verständnis) besagt, dass man nach Außen die betrieblichen Belange vertritt. Also keine wichtigen Internas wie Geschäftsgeheimnisse, Entwicklungsdaten, Kalkulationen usw. weitergeben, sonst schadest Du dem Betrieb. Wenn der Betrieb Schutzvorschriften nicht einhält, ist das was anderes. Bis vor wenigen Jahren galt, dass ein Arbeitnehmer nur Behörden einschalten darf, wenn es keinen Betriebsrat gibt, denn der hat Überwachungspflichten wahrzunehmen und sich um solche Verstöße zu kümmern (auch wenn es Betriebsräte geben soll, die davon noch nie etwas gehört haben :-( ...). Mittlerweile gibt es durch den Europ. Gerichtshof eine neuere Rechtssprechung, die dem Arbeitgebr die Kündigungsmöglichkeit in so einem Fall sehr erschwert hat.

Und überhaupt, wenn in dem Betrieb die Nichtraucher vollgequalmt werden, dann muss da etwas passieren. Also wofür hast Du Dich überhaupt entschuldigt? Und warum Aufregung im Betrieb? Denkt keiner daran, den Mangel zu beheben? Wenn mal jemand von der Gerwebeaufsicht oder Berufsgenossenschaft vorbeikommt, muss der Chef mit einem Bußgeldbescheid rechnen, und das zu Recht!

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Also ehrlich, da schreiben Dir sogar noch einige superkluge Leute Tips, wie Du kündigen kannst, ich glaubs nicht. Wenn Du Arbeitgeberin bist, wirst Du doch in einem Arbeitgeberverband sein, oder? Wenn Du bei Deiner Kündigung Fehler machst, wirkt das zu Gunsten des Arbeitnehmers. Und wenn Du Die hier Infos holst, um wirksam zu kündigen, kann ich nicht nachvollziehen, dass Leute Dir noch Hilfestellung dazu geben (die vielleicht selbst Angestellte sind?).

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  1. vor einer Kündigung muss der Ausbildende den Betriebsrat anhören. Frag den mal. ob eine Anhörung überhaupt erfolgt ist. Und das wäre keine Geheimsache, der BR sollte den Betreffenden auch anhören (muss aber nicht). Er kann Dir problemlos mitteilen, was in der Anhörung steht. Wenn das Ganze aber einfach an Dir vorbei gelaufen ist, nimmt der BR seine Arbeit entweder nicht ernt, oder er weiß nichts von alledem (gehe ich mal von aus).

Ansonsten rate auch ich Dir, den Ausbildungsbeauftragten der zuständigen Kammer anzusprechen.

Was macht ein Arbeitgeber bzw. Ausbildender, wenn er jemand loswerden will und nicht kann? Genau, einen Aufhebungsvertrag aufschwatzen. Wenn rauskommt, dass Du belogen wurdest, wirds peinlich. Der Ausbildende muss sogar den Azubi über die Folgen eines Aufhebungsvertrages informieren, z. B. bei Arbeitslosmeldung. Gibt Urteile dazu. Aber einige AG meinen, sie leben noch zu Kaisers Zeiten und könne in ihrem Laden machen was sie wollen.

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Bist Du noch in der Probezeit? Wenn nicht, kann Dir Dein Ausbildender wegen sowas nicht kündigen. Selbst eine Abmahnung wäre überzogen, Du könntest auch dagegen klagen. Aber ein Tip am Rande: arbeitsrechtliche Streitigkeiten selbst austragen (z. B. Kündigungsschutzklage , falls Dir doch gekündgit wird) ist schwierig. Vorher wäre auch zuerst der Schlichtungsausschuß der Kammer von Dir anzusprechen. Wenn Du mit weiteren Ärger rechnest, rate ich Dir zu einem Rechtsschutz, z. B. durch Eintritt in die zuständige Gewerkschaft. Es gibt auch Rechtsschutzversicherungen, aber wie die preislich liegen kann ich nicht sagen.

Die Lehrerin kann viel verlangen. ist nur die Frage, ob sie auch das Recht dazu hat. Wenn Du nicht in der Schule warst, kann sie nur dafür einen Nachweis fordern (Krankschreibung bzw. Behandlungsbescheinigung vom Arzt).. Inweiweit sie sich überhaupt mit Deiner Chefin austauschen darf, wann Du wo warst und wo nicht, ist die Frage. Auch für Azubis gilt der Datenschutz und das Prinzip, dass nur mit Zustimmung des Betreffenden eine Datenübermittlung zulässig ist. Frag sie doch mal, auf welcher Rechtsgundlage sie diese Unterschrift fordert :-). Ihr habt sicher auch einen Beratungslehrer, falls sie Ärger macht.

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