Rätselhaft: also Du hast Deine Kritik anonym geäußert per email. Also wußte niemand, wer sich da beschwert hat, oder? Dann hast Du Dich per emial entschuldigt... also ebenfalls anonym? Demnach weiß bislang niemand, dass Du es warst? Dann halte Dich bitteschön zurück und posaune es nicht heraus.
Die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber (bin juristischer Laie und sag es nach meinem simplen Verständnis) besagt, dass man nach Außen die betrieblichen Belange vertritt. Also keine wichtigen Internas wie Geschäftsgeheimnisse, Entwicklungsdaten, Kalkulationen usw. weitergeben, sonst schadest Du dem Betrieb. Wenn der Betrieb Schutzvorschriften nicht einhält, ist das was anderes. Bis vor wenigen Jahren galt, dass ein Arbeitnehmer nur Behörden einschalten darf, wenn es keinen Betriebsrat gibt, denn der hat Überwachungspflichten wahrzunehmen und sich um solche Verstöße zu kümmern (auch wenn es Betriebsräte geben soll, die davon noch nie etwas gehört haben :-( ...). Mittlerweile gibt es durch den Europ. Gerichtshof eine neuere Rechtssprechung, die dem Arbeitgebr die Kündigungsmöglichkeit in so einem Fall sehr erschwert hat.
Und überhaupt, wenn in dem Betrieb die Nichtraucher vollgequalmt werden, dann muss da etwas passieren. Also wofür hast Du Dich überhaupt entschuldigt? Und warum Aufregung im Betrieb? Denkt keiner daran, den Mangel zu beheben? Wenn mal jemand von der Gerwebeaufsicht oder Berufsgenossenschaft vorbeikommt, muss der Chef mit einem Bußgeldbescheid rechnen, und das zu Recht!