Sollten ausländische Studenten bei schweren Straftaten exmatrikuliert und ausgewiesen werden?
Studenten aus Nicht-EU-Ländern haben bei Protesten einen Hörsaal zerstört und Hasstiraden gegen Israel gehalten. Siehe Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-uni-bestzung-durch-palastina-aktivisten-hu-horsaal-moglicherweise-fur-monate-nicht-fur-lehre-nutzbar-13556698.html
Berlin möchte ein Exempel statuieren: Straftäter exmatrikulieren und, wenn möglich, bei Nicht-EU-Staatsbürgern ausweisen.
In Amerika ist es gängige Praxis, straffällig gewordenen Studenten die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen.
Sollten Studenten, die unter dem Deckmantel der Demokratie und Meinungsäußerung schwere Straftaten begehen, Gebäude ihrer Hochschule oder Universitäten beschädigen und Brände legen, exmatrikuliert und, wenn möglich, ausgewiesen werden?
