Antwort
Was hast Du denn zu wenig gezahlt? Auf der Mietbescheinigung muss doch aufgeschlüsselt sein, was an Kaltmiete, an Betriebskosten und an Heizung zu zahlen ist. Falls Du zu wenig Kaltmiete gezahlt hast, musst Du diese ab August an den neuen Vermieter nachzahlen. Heiz- und Betriebskosten sind für die Jahre bis einschl. 2012 abgerechnet und müssen nicht mehr nachgezahlt werden. Falls für 2013 die Abrechnung bereits erstellt ist, sind doch die geleisteten Zahlungen zugrunde gelegt und damit auch verrechnet worden. Für dieses Jahr ist dann aber der volle Betrag fällig, es sei denn die Vorauszahlungen sind seit Beginn des Mietverhältnisses herunter gesetzt worden. Bitte nachsehen, welches Datum auf der Mietbescheinigung steht.