Steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft § 23 EStG wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als 10 Jahre vergangen sind und die Immobilien nicht selbst bewohnt wurde (in den letzten 2 Jahren).

Genaueres bitte in § 23 EStG und den Richtlinien/Hinweisen nachlesen oder  eine Steuerberater fragen!

Wenn dies öfter vorkommt: gewerblicher Grundstückshandel! Also Einkünfte aus Gewerbebetrieb, daher bitte StB fragen!

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http://www.steuer.bayern.de/ausbildung/abitur.htm

Habe meine Ausbildung nun ein paar Jahre hinter mir und es gefällt mir echt gut.

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Bei einer 5 Tage Woche, 30 Urlaubstagen und ein paar Krankheitstagen liegt die übliche Zahl (ggfs. nochmal anhand von deinem Kalender überprüfen) bei 220 Arbeitstagen. Eine Pauschale für die Arbeitskleidung ist gesetzlich nicht geregelt. Wenn du keine weiteren Werbungskosten hast können (müssen aber nicht) 103 € pauschal für die Beschaffung von Arbeitsmitteln, Arbeitskleidung und deren Reinigung angesetzt werden. Die Arztkosten werden auf der Seite 4 des Mantelbogens eingetragen (= außergewöhnliche Belastungen)

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Nein, gibt es nicht.

Wenn du schon lange wartest, ruf einfach mal an und frag nach. Es beisst keiner :)

Gründe für die Verzögerung: Krankheit, Urlaub oder einfach zu viele Erklärungen auf einmal.

Im Normalfall haben 3 Leute ca 2400- 2600 Fälle zu bearbeiten.. Da kann es schon vorkommen dass es ein bisschen dauert.

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Kommt drauf an !!

War die OP medizinisch/gesundheitlich notwendig? - dann m.E. ja (ausm Stegreif) Oder ist dies nur eine reine Schönheits-OP gewesen? - dann nein, weil nicht "zwangsläufig" Wurde etwas von der Krankenkasse erstattet? Der Erstattungsbetrag ist ebenfalls anzugeben!

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Ob jedoch grobes Verschulden vorliegt muss dein zuständiger Finanzbeamter anhand von deinem Fall prüfen. Eine generelle Aussage kann hierzu im Forum nicht gemacht werden. Ruf am Montag einfach mal an und erkundige dich welche Möglichkeiten du hast.

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Wenn du noch in der Einspruchsfrist bist (Bescheiddatum + 3 Tage + 1 Monat) ist das kein Problem. Wenn die Frist abgelaufen ist greifen evtl. sogenannte Korrekturvorschriften. Ist der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§164 AO)? Wenn ja kann man jederzeit zugunsten und zuungunsten ändern. Eine neue Tatsache wäre grundsätzlich die Nachmeldung von Betriebsausgaben.

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