Ich glaube damit ist die Frage beantwortet.
Wenn ich Züge mit bis zu 18,5t fahren will, dann muss ich mich den Ärztlichen untersuchen stellen, und die Berechtigung dafür beantrage..
Wenn mir die 12t reichen muss ich geharnischt unternehmen, die Berechtigung bleiben Zeitlich unbeschränkt erhalten...
Oder?
Vielen Dank
Gruß
Antwort
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Ich möchte meine Frage nochmal ergänzen...
Das Gesamtgewicht meines Fzg. darf 1640kg (bzw. 1690kg bei AH-Betrieb) sein.
Das heist das ich max. eine Stützlast von 50kg einbauenm darf.
Es gibt aber eine AHK die eine Stützlasten v. 75kg hat, kann ich die jetzt einbauen oder nicht?
Hier, die AHK...
http://www.aukup.de/-ANHAeNGERKUPPLUNG-PKW-SUV/Hersteller/Westfalia/Anhaengerkupplung-Ford-Fusion::851.html
Vielen Dank
Gruß :-)