Als erstes gilt natürlich das Schulgesetz, welches besagt, dass "[ü]ber die Ferien [..] keine Hausaufgaben [auf]gegeben werden [sollen]." (§ 28 Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses; Unterpunkt (5)).
Da jedoch deine Lehrerin, wie du sagst, die Hausaufgaben "zwei Tage vor Ferienbeginn [..] bekanntgegeben [hat]", hättest du sie an den zwei Tagen machen müssen, sofern sie nicht, dass von dem Schulgesetz zulässige Pensum (im Folgendem erörtert) überschritten hätten.
"Anlage 2 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses
[...]
- Bestimmungen über die Hausaufgaben
a) Folgende Arbeitszeiten für die täglichen Hausaufgaben sollten in der Regel nicht überschritten werden:
Jahrgangsstufen 1 und 2: bis zu einer 1/2 Stunde,
Jahrgangsstufen 3 und 4: bis zu einer 3/4 Stunde,
Jahrgangsstufen 5 bis 8: bis zu 1 Stunde,
Jahrgangsstufen 9 und 10: bis zu 1 1/2 Stunden.
b) In der Oberstufe müssen Art, Form, Umfang und Zielsetzung der häuslichen Arbeiten der zunehmenden Selbständigkeit oder Eigenverantwortlichkeit der Schülerin oder des Schülers Rechnung tragen. Nach Möglichkeit sollte der Samstag und der Sonntag arbeitsfrei bleiben."
Somit sind die aufgegebenen Hausaufgaben zulässig und hätten von dir gemacht werden müssen.
Zum zweiten Teil, also in dem du behauptest sie hätte noch keine Klausur zurückgegeben, lässt sich sagen, dass im Allgemeinen Lehrkräfte eine 3 wöchige Frist nach dem Schreiben der Klausur haben, diese zurück zugeben (Gesetzesauszug fehlt).