meine freundin hat ihre scheidung vor kurzem hinter sich gebracht, auch mit der prozesskostenhilfe. ausser den "mühen" mit der beantragung derselben, hast du keine weiteren kosten zu befürchten. wenn du einen guten anwalt gefunden hast, wobei gut bezogen ist auf berufsehre, dann hast du nichts zu befürchten, was die kosten betrifft. die einzige bedingung ist nur: du musst die voraussetzungen für prozesskostenhilfe erfüllen können. (d)ein guter anwalt berät dich gerne dabei. nur mut ! lieber ein ende mit schrecken, als ein schrecken ohne ende. viel glück...danach.