Hi, danke dir, habe gestern auch nochmal geschaut und auch einen gesetzestext zu gefunden von 94/95.

Der ist, wie nicht anders zu erwarten, sehr schwülstig, daher verstehe ich ihn nur bedingt. Lasse dies nochmal von dem steueranwalt unserer Firma prüfen, was ich und die Firma zu berücksichtigen haben.

Danke dir vielmals für deine Antwort.

...zur Antwort

Danke soweit, für die schnellen antworten :3

@kris73: ja das mit dem stehen könnte wirklich problemtisch werden, da nach max. 3h wird es kritisch und unerträglich. technischer zeichner, müsste ich mich, wenn es soweit ist, bei der schule informieren was die anbieten oder doch klein bei geben und iwas büromäßiges machen, obwohl ich da eigtl. weniger lust drauf habe >.>

@schwabinggirl: nein, denn habe ich leider nciht, nur diese gleichstellung vom arbeitsamt, weiß nicht ob das reicht, auch da werde ich nachhaken, wenn das mit meinem jetzigen beruf vorbei ist ;)

...zur Antwort
Befreiung der Rundfunkgebühren

Hallo liebe Community,

meine Frage bezieht sich auf etwas, was sicherlich vielen unter den nägeln brennt und hoffe dass einige von euch mir da weiter helfenn können, weil sie gleiche/ähnliche Erfahrung mit gemacht haben.

Bin ende des letzten jahres aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen und habe im märz ein Schreiben von der Rundfunkstelle erhalten. doch bitte angaben zu meinem haushalt anzugeben und bankverbindung, etc.. Das 1. schreiben ignoriert, in der naiven Hoffnung, wenn man dem ersten keien Aufmerksamkeit schenke, villeicht unter dem Tisch zu fallen...., aber naja, war halt nciht so.

Dann kam natürlich unter der berufung des § 7 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages, man sei gesetzlich zu verpflichtet (was eigtl. eine dreistigkeit hoch 10 ist, wenn private Firmen es gesetzlich erlaubt bekommen, quasi jeden zur Abgabe zu verpflichten, dachte wir lieben in einer sozialen Marktwitschaftt, wo ich als Konsument, mir selber meine Abonnements aussuche?)

Habe mich denn doch einlullen lassen und soweit angemeldet und vor kurzem meien bis dato angefallen kosten bezahlt.

Und was ich nun eigtl. vorhatte, war ein Kündigungsschreiben aufzusetzen, unter Vermerkung meienr Rechte und ich diesesm arrangement nur unter Nötigung zugestimmt habe und natürlich auf meinem Recht solch (eigentlich) kündbaren "Dienstleistungen".

lange Rede, kurzer Sinn, hat da wer von euch Erfahrung mit? also positive. Welche Möglichkeiten hat man alles um sich effektiv, dieser Zwangsabgabe zu entziehen? Oder existiert ein passendes Musterschreiben für solche Kündigungen?

hatte mich vorab unter: http://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/tag/gez-kundigen/ etwas erkundigt, aber da dieser Beitrag etwas älter ist, bin ich etwas am zweifeln, an der Aktualität. Existiert diese Sammelklage noch? Hat jemand einen dieser Schritte ausprobiert?

Vielen Dank im Vorraus für eure Mühe

...zum Beitrag

nun ich danke euch allen für die raschen antworten .:) die aussichten sind leider net so rosig, aber wenn man sich so leicht entziehen könnte, wärs sicherlich kein geheimnis mehr^^

das mit dem VOrziehen zum EuGH, wäre wohl wirklich die einzige legale methode, aber das könnte sich wirklich nur wer leisten, der dies aus prinzip tun würde. die otto-normal bürger, sehn da keine chance.

auch wenn es extrem wurmt, soviel geld zu verschwenden, für solch ein schlechtes angebot, wenn das wenigstens noch stimmen würde, wär das ja was anderes >.>

Das mit der Ermäßgung werde ich trotz allem probieren, da ich einer der bin, die trotz vollzeit stelle, auf ausgleich angewiesen sind, sollten diesbzgl. meine chancen nicht schlecht sein.^^

...zur Antwort