Eine Einzelfallberatung darf ich hier nicht vornehmen, aber: Grundsätzlich ist der Postbote nicht berechtigt, Pakete beim Nachbarn abzugeben, es sei denn, dies wurde so vereinbart. In der Praxis wird dies allerdings oft gemacht. Meines Erachtens handelt es sich, wenn man als Nachbar ein Paket für einen anderen annimmt, um ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis des täglichen Lebens, oder allenfalls um einen Gefälligkeitsvertrag. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an.
Wenn der Nachbar das Paket mittels Benachrichtigungszettel abholt, hat derjenige, der das Paket aushändigt, meines Erachtens seiner Sorgfaltspflicht genügt. (Im Regelfall will man sich eben nicht verpflichten, eine Ausweiskontrolle oder weitere Prüfungen durchzuführen.)
Falls der Nachbar, der das Paket nicht erhalten hat, Schadensersatzansprüche geltend macht, empfehle ich dringend einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Deine Notwehrhandlung muss in diesem Fall unter allen erfolgsversprechenden Mitteln dasjenige sein, das am geringsten in die Rechtsgüter des Angreifenden eingreift. Also, wenn du eine Schusswaffe hast, und dein Gegner greift dich mit einem Messer an: Androhung des Schusses, Warnschuss, Schuss auf nicht lebenswichtige Körperteile und letztendlich der Schuss auf ein lebenswichtiges Körperteil.
Je nachdem, wie groß die Gefahr für dein Leben ist, schränkt sich diese Aufzählung ein.
Wenn der Angreifer also über dir steht und zustechen will, während du am Boden liegst, dann ist der Schuss in den Kopf, oder das Herz das einzig erforderliche Mittel.
Wurde dir ein Schmerzensgeld zugesprochen? (Ich gehe mal davon aus.) Dieses Schmerzensgeld erhöht sich m.E. weiter, mit jedem Tag, in dem er dieses Profil mit deinen intimen Bildern weiter im Netz lässt.
Der Poststreik kann m.E. nicht zu deinen Lasten gehen!
Du könntest ihn (ggf. über einen Dritten) kontaktieren, und auf diese einstweilige Verfügung hinweisen.
Verbindlich kann dir diese Frage hier niemand beantworten, kontaktiere deinen Anwalt. (Ich weiß, dass es dir darum geht, das Profil so schnell wie möglich zu löschen - aber sei gewiss, dass dein Ex-Freund für jeden Tag, an dem dieses Profil online ist, zahlen muss!)
Nachdem ich hier mal die Kommentare gelesen habe - Bitte die Kirche im Dorf lassen! In Betracht käme allenfalls § 130 StGB. Der setzt allerdings eine "Störung des öffentlichen Friedens" voraus.
Das ist m.E. bei einer schriftlichen Anmerkung auf einer Klausur nicht gegeben.
Die Schule kann allenfalls einen Verweis aussprechen.
In der Stellungnahme würde ich schreiben: "Ich missbillige die Äußerung meines Sohnes. Sie widerspricht dem Inhalt unserer Erziehungsmethoden. Wir haben mit ihm diesbezüglich ein ernstes Gespräch geführt, und hoffen, dass sich ein solches Verhalten seinerseits nicht wiederholen wird."
(Und: Ihr solltet mit eurem Sohn wirklich mal darüber sprechen. Sowas kann man vor staatlichen Stellen (i.e. der Schule!) nicht machen!
Nein.
Da müsste man mehr Informationen haben... generell -erlaubt- keine Schulordnung dem Lehrer, einen Schüler bloßzustellen, bzw. als Lügner zu bezeichnen.
Ein Lehrer kann (ganz allgemein) ein Ehrdelikt begehen, wenn er einen seinen Schüler z.B. fälschlicherweise der Lüge bezichtigt.
Aber wiegesagt, ohne den ganzen Sachverhalt zu kennen, ist eine fundierte Antwort nicht möglich.
Schwierig... Meine Frau hat Narben von unserer Katze. Habe die Wunden direkt nach der Verletzung desinfiziert, und meine Frau hat regelmäßig Wundsalbe aufgetragen. Trotzdem sieht man danach immernoch zwei rötliche Kratzer. Vielleicht hängt das auch vom Hauttyp ab. Generell kann ich sagen: Menschen die Katzen halten, müssen mit bleibenden Narben rechnen :-)
Das hängt ganz davon ab, ob du bspw. Katholikin, Protestantin, Russisch-Orthodoxe/Griechisch-Orthodoxe Christin, Anhänger der Siebenten-Tags-Adventisten oder Zeugen Jehovas usw. bist :-) Ganz generell: Beachte die Gebote!
Du kannst das Erbe binnen 6 Wochen ausschlagen, § 1944 BGB.
Grundsätzlich kannst du den Handyvertrag deiner Mutter nur dann kündigen, wenn sie dir dafür eine Vollmacht gibt. Da sie leider verstorben ist (Mein Beileid!) geht das natürlich nicht mehr.
Du solltest dich mit dem Handyanbieter in Verbindung setzen. Ich gehe davon aus, dass dieser den Vertrag deiner Mutter (gegen Zusendung des Totenscheins) kündigen wird.
Als Annahme der Erbschaft kann ein solcher Kündigungsversuch (!) seitens des (potentiellen) Erbens m.E. jedoch nicht gelten. Der Vertrag gilt ausschließlich zwischen deiner Mutter und dem Handanbieter.
Lucy/Lilly. Das kann niemand für irgendwelche Wortspiele missbrauchen. tendiere aber eher zu Lucy. Lilly klingt sehr "babyhaft", ist natürlich für Babies schön. Man sollte aber bedenken, dass das Kind irgendwann mal älter wird.... Prof. Dr. Lilly XY? Klingt komisch (Zumindest für mich) :-)
Nein, das darf er grundsätzlich nicht. Die Grenze der freien Meinungsäußerung beginnt jedoch dort, wo die Strafbarkeitsgrenze zu den Ehrverletzungsdelikten (185 ff. StGB) überschritten wird.
Ja, man darf das Haus verlassen, wie sonst auch immer. Nur in die Sonne sollte man nicht direkt schauen.
Dass Klingonen auch Mitglieder anderer Rassen in ihre Religion aufnehmen, wäre mir neu. Auch dass sie missionieren gehen - Sie töten ihre Feinde einfach, ihre Verbündeten und deren Religion respektieren sie höchstens.
Abgesehen davon: Der Spieler könnte vortäuschen, zu dieser Religion überzutreten. :-)
Ich zitiere: "Der Anwaltsvertrag ist im Regelfall ein Anwalts-Dienstvertrag (§§ 611, 627 I, 675BGB), der zustande kommt, wenn der Anwalt einen Antrag auf Erbringung einer anwaltstypischen Leistung (rechtlicher Beistand im Sinne von § 3 Abs.BRAO) annimmt (Feuerich/Weyland,§ 44 BRAO, Rdnr. 14). Nur in Sonderfällen,z.B. bei der Erstellung eines Gutachtens, Anpassung eines Vertrages an ausländisches Recht u.ä. findetWerkvertragsrecht Anwendung (BGH,WM 1997, 330; 1992, 62; 1988, 763; 1970, 1052)" (Quelle:
http://www.rechtsanwältin-leipzig.de/fileadmin/user_upload/Formulare/Der_Anwaltsvertrag.pdf)
Personenbezogene Daten müssen gelöscht werden, wenn für deren Speicherung keine Rechtsgrundlage bestand oder diese Rechtsgrundlage nicht mehr besteht. Was sagt denn dein Vertrag von damals? Irgendwas musstest du doch sicher unterschreiben.
Anwalt einschalten. Hab grad mal die Bewertungen auf trustedshops.de durchgelesen. Das war bei misterfox.de wohl von Anfang an auf Betrug ausgelegt.
Kann man so generell nicht beantworten. Siehe: http://www.verbraucher-service.de/gesundheit/schadensersatz-wenn-der-arzttermin-verpasst-wurde/ (Handelt sich zwar bei diesem Link nur um Arzttermine, ließe sich m.E. analog aber auch auf Krankengymnastik-Termine anwenden.)
Anwalt einschalten. Alles andere wird wohl nichts bringen.
Wenn eine Person im Alter von 13 Jahren Sex hat (und das unabhängig von der Tatsache mit -wem-), dann wird diese 13-Jährige Person natürlich nicht bestraft. Denn die §§ 176 StGB ff. sollen ja gerade diese Person -schützen-.
Wenn eine Person 14 Jahre alt ist, haben die Eltern immernoch ein "Umgangsbestimmungsrecht." D.h. sie können (i.d.R. bei offensichtlicher Gefährdung des Kindeswohls) bestimmen, wer Kontakt zu ihrem Kind haben darf. Wenn dieses Kind trotzdem Geschlechtsverkehr mit jemand anderem hat, macht es sich trotz fehlender Erlaubnis der Eltern nicht strafbar.
Die Dosis macht das Gift. Und 12-Jährige sollten nun wirklich kein RedBull trinken. Wie alt bist du genau?
Eine Dose ab und zu ist okay, sollte nicht schaden. Wäre es wirklich so gefährlich wie du denkst, hätte man das längst aus dem Handel genommen.
Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sollten allerdings tatsächlich keine koffeinhaltigen Getränke trinken.
Zur Polizei will ich nicht weil er mich sonst schlagen will oder seine Cousin
Du musst aber zur Polizei, anders lässt sich dein Problem nicht lösen. Sachverhalt schildern, Anzeige erstatten. Dein Ex-Freund hat absolut kein Recht, dein Leben so zu beeinträchtigen. Du hast das Recht, dich gegen seine Handlungen zu wehren und ihm letztlich eine gerechte Strafe zukommen zu lassen. Aber dafür musst du dich bei den entsprechenden staatlichen Stellen melden. Und in deinem Fall ist das die Polizei. Es gibt keine Alternative.