Also, rein formaljuristisch verbietet das Zeichen im Bus den Verzehr von Lebensmitteln. Nicht die Mitnahme von verzehrfähigen Lebensmitteln. (Sonst könnte ja niemand mehr einkaufen gehen, und einen Salat mit dem Bus nach Hause transportieren.)

Andererseits kann ich auch den Busfahrer verstehen: Erfahrungsgemäß werden einige Schüler, die einen eingepackten Döner mit in den Bus nehmen, diesen auch dort während der Fahrt verzehren. Und während der Fahr kann der Busfahrer das nicht (präventiv) überprüfen. (Er muss schließlich fahren.)

Das ist also eine Abwägungssache. Ich würde diebezüglich tatsächlich mal bei der SSB anfragen.

Abgesehen davon: Ich würde die ganze Fressalien einfach so verstecken, dass sie der Busfahrer nicht sieht. ;-)

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Eine normale Person wird von 0,7 l Jim Beam sicherlich betrunken, 2 Personen ebenso.

Aber man muss doch nicht gleich die ganze Flasche austrinken, oder? Einfach ein, oder zwei Gläser mit ein bisschen Eis, das reicht doch. Genießen!

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Ja, wenn tatsächliche die Katze der Nachbarin diese Verletzung an deinem Dackel verursacht hat, muss sie die angefallenen Tierarztkosten ersetzen.

Anspruchsgrundlage wäre hier § 833 BGB. (Haftung des Tierhalters: "Wird durch ein Tier [...] eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

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