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Kaiowas

11.03.2008
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Kaiowas
11.03.2008, 20:58
Erbschaft als Pflegekind,das aber zur adoption freigeben war?

ich war zur adoption freigegeben,aber nur als Pflegekind.das Finanzamt besteuert mich mit der steuerklasse3.das ist doch ungerecht.denn das waren meine eltern und ich war doch zur adoption von meiner richtigen mutter beim Notar freigeben.Von geburt an war ich in einem heim bevor ich zu den pflegeeltern kam.worin besteht der unterschied zu einem adoptivkind(außer dem nachname)ist es nicht eine deklassierung

...zum Beitrag
Antwort
von Kaiowas
11.03.2008, 21:18

@Andreas48Mit der steuerklasse 3 ist die erbschaftssteuer(die steuerklasse für fremde,also höchste gemeint

@Maria07 da aber meine leibl.mutter beim staatl.notariat "die annahme an kindes statt durch ein ihr nicht bekanntes ehepaar" erklärte,ging das zurückholen in die eigene familie nicht mehr.

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