das Jobcenter fordert von uns eine Mietkaution aus dem Jahre 2009 zurück, was uns als Darlehn zu verfügung gestellt wurde, da wir zu diesem Zeitpunkt umgezogen sind. Wir waren eigentlich im glauben, das die damalige Hausverwaltung die Kaution wieder an das Jobcenter zurück gezahlt, was aber nicht der Fall gewesen ist, da wir jetzt die Forderung vom Jobcenter haben. Wir haben auch damals eine abtretungserklärung unterschrieben. In der heisst es z.b, wir ermächtigen hiermit unwiderruflich den oben genannten Vermieter bzw. dessen Rechtsnachfolger die Kaution zuzüglich der hierfür anfallenden Zinsen bei Fälligkeit an das Land Berlin, vertreten durch die Arbeitsgemeinschaft nach paragraph 44bsgbII zu überweisen. Für uns stellt sich auch die Frage warum erst nach acht jahren die Forderung.

Das wir Antragsteller des Darlehns sind und somit für das Darlehn verantwortlich sind ist mir klar, und das dieser eine Verjährungsfrist von 30 Jahren hat weiss ich auch. Eine Mietkaution Verjährt nach drei Jahren und darauf beruft sich ja die Hausverwaltung, da wir jetzt schon länger wie acht Jahre nichtvmehr in dieser Wohnung wohnen. Mir geht es hier aber eher um die Abtretungserklärung in der steht: 

wir ermächtigen hiermit unwiderruflich den oben genannten Vermieter bzw. dessen Rechtsnachfolger die Kaution zuzüglich der hierfür anfallenden Zinsen bei Fälligkeit an das Land Berlin, vertreten durch die Arbeitsgemeinschaft nach paragraph 44bsgbII zu überweisen. 

Um diesen Punkt in der Abtretung geht es mir. 

Die ehemalige Verwalterin behält einfach mal die Kaution und wir müssen jetzt dafür bezahlen. So viel Geld liegt mir jetzt auch nicht locker auf der Tasche. 

Das sich das Jobcenter mit der Abtretungserklärung gegenüber den Antragsteller absichert ist klar, aber in wie weit sichert mich das ab?