Hallo Hexe,
das ist wirklich super von dir und mir fallen so langsam die Steine vom Herzen! Also wenn ich den ersten nicht angeben muß und den 2. versteuern muß, dann lohnt es sich doch noch!
Jetzt habe ich allerdings was neues im Netz gefunden:
Wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 50 Arbeitstage oder zwei Monate arbeiten, handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung und damit ebenfalls um einen Minijob.
Könnte das auch zutreffen? Ich könnte das so einrichten, das ich die Grenze nicht überschreite! Vielleicht kann man jetzt die Jobs zusammen packen?
Aber vielen Dank schon mal!