Hab nachgesehen, ist nicht drin. Ich les in den unterlagen nur Einschränkungen, ich glaub die Garantie kann ich wegschmeißen, was da drunter fällt, gehört eh zur Gewährleistung, wenn ichdas richtig sehe. Entfällt jetzt eigentlich parallel zur Garantie auch die Gewährleistung, wenn ich etwas günstig reparieren lasse? Dazu steht hier nämlich nichts. Mir kommts so vor, als hätte ichmir mit dieser Garantie nur Verpflichtungen aufgebrummt, die ohne Garantie unter Gewährleistung gefallen wären. Kann das sein? Wie gesagt, was Gewährleistung bedeutet, steht hier nicht und ich hab null Ahnung, von so juristischem zeug

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Falls die Frage gestellt wird: der Kauf war vorgestern, abgeholt hatte ich das Auto heute, nachdem der Händler neuen TÜV, neue Stoßdämpfer und ein paar neue Dichtungen hat machen lassen

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