Ja in diesem Fall kann man selbstverständlich Schmerzensgeld verlangen da jeder Bürger dafür zu sorgen hat das sein jeweiliger Bereich gefahrlos zu betreten ist.

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Es ist genauso wie bei filmen serien etc . die man sich im Internet ansieht, für das Ansehen des Bildmaterials kann man nicht bestraft werden, sondern nur für das hochladen des Bildmaterials.

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