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Ich würde mich mit ihm treffen und ihm auch sagen, dass du das vom fake-acc bist. So weiß er, das du so sein kannst, wie er sich seine Libe vorstellt.

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Ich würde auch 110 nehmen, aber so etwas würde ich nicht online bestellen. Das muss man vorher anprobieren. Sollte der nicht richtig sitzen muss man dauernd hin und her senden und zahlen.

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Ja, eindeutig. Es sei denn, dem Händler liegt eine schriftliche Erklärung des Vorbesitzers vor in der er unterschreibt, dass er der erste und einzige Besitzer war, denn dann wurde er auch schon getäuscht. Du kannst also den Händler auf Täuschung verklagen. Solltest du durch den Kauf von einem "Erstbesitzer" mehr bezahlt haben, steht dir eine Rückzahlung zu. Ich würde den Händler aufsuchen und eine Einigung im Guten versuchen. Sollte das nicht klappen kann eine Mediation helfen, bzw eine Anzeige.

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War es vielleicht Kleopatra?

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Regulär muss die Zustimmung von allen Beteiligten zur Aufnahme von Audio oder Videodaten vorliegen. Es reicht, wenn man vorher fragt, ob es ok ist, wenn man das Gespräch aufzeichnet. Alle müssen dem zustimmen. Eine solche Aufnahme gegen jemanden ohne das Wissen zu verwenden liegt schon tief im rechtlichen Graubereich.

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