Na ja, wenn du es vergessen hast, kann das zwar mal vorkommen, aber du wirst es sicherlich nicht das erste mall vergessen haben, oder?
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Ich würde mich mit ihm treffen und ihm auch sagen, dass du das vom fake-acc bist. So weiß er, das du so sein kannst, wie er sich seine Libe vorstellt.
Joggen gehen, viel Obst und Gemüse essen und statt Cola und Brause lieber Wasser oder ungesüßten Tee. Schoki und Chips auch weglassen.
BMI: 19.1 - das bedeutet: Normalgewicht
Normaler BMI für Ihr Alter: 16.1 - 23 Was willst du mehr???
Ich würde auch 110 nehmen, aber so etwas würde ich nicht online bestellen. Das muss man vorher anprobieren. Sollte der nicht richtig sitzen muss man dauernd hin und her senden und zahlen.
Ja, eindeutig. Es sei denn, dem Händler liegt eine schriftliche Erklärung des Vorbesitzers vor in der er unterschreibt, dass er der erste und einzige Besitzer war, denn dann wurde er auch schon getäuscht. Du kannst also den Händler auf Täuschung verklagen. Solltest du durch den Kauf von einem "Erstbesitzer" mehr bezahlt haben, steht dir eine Rückzahlung zu. Ich würde den Händler aufsuchen und eine Einigung im Guten versuchen. Sollte das nicht klappen kann eine Mediation helfen, bzw eine Anzeige.
Schau einfach mal bei Naturkosmetik nach. Die kannst du auch schon in Drogeriemärkten bekommen. Dort sind die nicht so teuer. Auch Ökotest hat einige getestet.
War es vielleicht Kleopatra?
Regulär muss die Zustimmung von allen Beteiligten zur Aufnahme von Audio oder Videodaten vorliegen. Es reicht, wenn man vorher fragt, ob es ok ist, wenn man das Gespräch aufzeichnet. Alle müssen dem zustimmen. Eine solche Aufnahme gegen jemanden ohne das Wissen zu verwenden liegt schon tief im rechtlichen Graubereich.