Antwort
Eine Abmeldung telefonisch am frühen Morgen (bis zur 1.Std bei uns) beim Sekretariat oder beim Lehrer in schriftlicher Form mit Nachreichung einer Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten reicht in vielen Schulen aus, damit eine Klassenarbeit nachgeholt werden darf. Kommt das Fehlen an Klassenarbeiten öfter vor, kann die Schule eine Attestpflicht fordern.