Darf eine Firma in der Nist- und Setzzeit im Privatgarten schneiden?
Hallo, zu erst einmal, worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen Brut- und Setzzeit und Nist- und Setzzeit?
Ich meine hier den Zeitraum vom 1.3.-30.9.. Der Privatmann darf ja in seinem Garten im Gegensatz zum öffentlichen Raum Gehölze und Büsche entfernen in dieser Zeitspanne. Macht in diesem Fall das Entfernen durch eine Gartenbau-Firma im Privatgarten einen Unterschied oder sind diese dadurch, dass sie sich auf privatem Boden befinden beim Kunden im Falle einer Fällung etc. auch vor dem Gesetz geschützt?