hallo,
ich möchte mich der frage anschließen.
was könnte eine brandversicherung dazu meinen:
ich habe vor (zuvor 3 jahre im freien gelagertes) gespaltenes brennholz im erdgeschoß einzulagern. die holzmenge wäre um die 25 ster.
es handelt sich um ein 3 geschoßiges einfamilienhaus (vorher war es eine scheune). das gesamte untere stockwerk beinhaltet lediglich heizung, werkstatt, sonstige lagerräumlichkeiten. die oberen stockwerke kann man durch 2 außentreppen erreichen. im haus gibt es keine treppe zum erdgeschoß, die geschoßdecken sind zum größten teil aus holz. das holz sitzt dann quasi in einer garage mit holztor, einem fenster und einer holztür, die an die werkstatt angrenzt.
ist das absolut verboten oder möglich, oder sogar ohne weiteres erlaubt?
wer was weiß, bitte antworten!!
Gruß Markus