Ich gehe bei Deiner Frage davon aus, dass Du das "kiffen" auf Dich beziehst:

Wenn die Polizei oder die Staatsanwalt so einen Eintrag lesen würde, dann könnte es rein hypothetisch passieren, dass man über Deine IP / Deinen Provider Deine Personalien ermittelt - sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft haben die Verpflichtung, Straftaten (und das wäre in Deinem Fall der Besitz von Betäubungsmitteln) zu verfolgen. Allerdings glaube ich nicht wirklich, dass man einen derartig immensen Aufwand betreiben würde, nur um einen "kleinen Kiffer" strafrechtlich zu verfolgen. Dies wäre sicherlich dann der Fall, wenn es um große Drogenmengen oder gar den Handel mit ihnen gehen würde.

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Ich selber besitze einen Malinois (belgischer Schäferhund), den ich als Polizeidiensthund führe (Schutzhund und Rauschgiftspürhund). Meiner Ansicht nach müssen Hunde (besonders große Rassen) gearbeitet werden, da sie ansonsten unterfordert sind. Ich stelle das bei meinem Hund immer dann fest, wenn ich Urlaub habe, mit ihm also aufgrund einer Reise nicht arbeiten kann. Natürlich gibt es bei den Rassen Unterschiede (ein Schäferhund ist grundsätzlich arbeitsfreudiger als bspw. ein Mops), dennoch sollte man einen Hund grundsätzlich arbeiten, damit er seine Triebe ausleben kann.

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