Toilettengang während Klausuren nur mit Konsequenzen möglich?
An der Hochschule Y wird derzeit ein Verbot für Toilettengänge diskutiert, was Studenten nur unter Umständen auf die Toilette gehen läßt während Klausuren. (nur wenn Assistent oder Prof der Meinung sind der Student müsste wirklich aufs Klo(willkürlich)) Falls der Prof nicht mit dem Toilettengang einverstanden ist muss die Klausur abgeben werden.
Soweit ich dies im Internet nachlesen kann verstößt dies allerdings eigentlich gegen Art 3 vom ERMK und gegen Art 1 und 2 des GG. Würde mich jetzt interessieren ob dies ein sich in diesem Feld Bewanderter dazu mehr sagen kann.