Die letzte Anpassung war auf Grund des Index 2011 und davor 2007. Somit ist die Erbpacht auf dem aktuellen Stand. Meiner Meinung nach darf hier keine Erhöhung stattfinden, nur weil ein Eigentümerwechsel stattfindet.

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Also mit der Hausverwaltung reden, ob ich das Hausgeld anpassen darf?

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ch habe schon gewusst, dass die Wohnung zum Verkauf steht, als ich eingezogen bin. Das wurde mir damals so gesagt, deshalb möchte ich jetzt auch nicht zum Mieterschutzbund, etc. Mir gehts eigentlich nur um die Fristen.

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Ich habe schon gewusst, dass die Wohnung zum Verkauf steht, als ich eingezogen bin. Das wurde mir damals so gesagt, deshalb möchte ich jetzt auch nicht zum Mieterschutzbund, etc. Mir gehts eigentlich nur um die Fristen.

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