Handelt es sich bei Mahnungen von ab-in-den-urlaub.de evtl. um Betrugsversuch?

Meine Frau und ich haben im Frühjahr 2016 unsere Hochzeitsreise nach Gran Canaria über ab-in-den-urlaub.de gebucht. Da die Versicherung aber immer noch munter abbucht, sind wir uns eigentlich sicher, dass wir gegenüber ab-in-den-urlaub.de oder gegenüber einem Reiseveranstalter oder einem Versicherer keine offenen Forderungen mehr zu begleichen haben.

Heute dann die böse Überraschung: meine Frau fand heute (07.06.2017) in ihrem Spam-Order eine Zahlungsaufforderung vom 09.03.2017 über 19,90 EUR und darunter im Abstand von 7 Tagen zwei Mahnungen von ab-in-den-urlaub, jeweils mit zusätzlicher Mahngebühr (7,50 EUR und 20,00 EUR) und jeweils mit längst abgelaufener Frist (20.03.2017). Auf der letzten Mahnung stand dann auch, dass die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten werden wird und dadurch weitere entstehende Kosten von uns zu tragen wären.

Aus der Zahlungsaufforderung geht aber nicht hervor, für welche Leistung wir bezahlen sollen oder welches Unternehmen ab-in-den-urlaub.de mit der Zahlungsabwicklung beauftragt hat. Es steht nur da "Ihr Reiseveranstalter hat uns mit der Zahlungsabwicklung für Ihre Reisebuchung beauftragt."

Mit der dort angegebenen Auftragsnummer und BuchungsID können wir rein gar nichts anfangen. In unserem Account auf der Plattform finden wir auch keinen Hinweis, dort stehen nur die uns bekannten Buchungen. Die Servicehotline ist eine einzige katastrophale Aneinanderreihung von Tonbandansagen und bringt uns auch kein Stückchen weiter. Einen echten Menschen haben wir telefonisch nicht erreicht. Wir sind echt ratlos!

Außerdem haben wir Angst, dass jetzt bereits wegen ursprünglich läppischen 19,90 EUR ein teures Inkassoverfahren gegen uns läuft, das wir auch noch bezahlen dürfen.

Update vom 08.06.2017: Wir haben heute telefonisch direkt Kontakt zur BD24 aufgenommen, die die Versicherungen (als Abo!) anbietet. Die sagen, sie hätten uns gegenüber keine offenen Forderungen.

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Ich kann dich beruhigen :-) Wenn es eine echte Mahnung wäre, dann müssten sie 1. Beweisen, dass eine Zahlung noch offen steht / Grund des Betrags und 2. müssen sie sichergehen, dass die Mahnung ordnungsgemäß ankommt. Das bedeutet sie müssen per Post geliefert werden. Nicht per Mail und erstrecht nicht in den Spamordner.

Außerdem darf eine Mahnung nur die Briefkosten beinhalten (nicht mal die Kosten des Personals), das bedeutet 1-3€. Allein deswegen wäre sie schon ungültig. 

Schicken Sie mal bitte die E-Mail des Absenders von den angeblichen Mahnungen. Will nochmal sicher gehen.

*Alle Angaben ohne Gewähr ;-) 

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