Das ist aber unbefriedigend!

Was soll ich denn jetzt tun? Ihm das per Einschreiben schicken das er (die) hier unerwünscht sind?

Oder wie ein Psycho alles "Bekämpfen was sich meinem Grundstück nähert?

Ich bin wrklich am Ende!!

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Gibt es hier eine Rechtsgrundlage bevor ich vom Hausrecht gebrauch machen "muss"!? Danke schon mal für die Antwort!

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Gebrauchtwagenkauf nach Durchsicht und Probefahrt

Hallo Gemeinde,

ich habe hier einen äußerst eigenartigen Fall!

Hintergrund: Mein Onkel der nun schon über 80 Jahre ist, hat mich gebeten sein Fahrzeug -einen relativ gut erhaltenen Wagen mit für sein Alter sehr sehr wenigen Kilometern zu verkaufen weil er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren kann. So, ich also das Fahrzeug abgeholt und noch ein mal von innen gereinigt und an einem Platz abgestellt wo es sicher ist. Bei der Abholung und Überführung ist mir nichts sonderbares aufgefallen, er lief einwandfrei und das Fahrzeug ist scheckheftgepflegt und hat nur sehr wenige Kilometer runter. Alle Kundendienste wurden gemacht usw.. also optisch und technisch so wie ich das beurteilen konnte einwandfrei. Ich habe also einen Käufer gefunden, der das Fahrzeug angesehen, angehört und Probe gefahren hat - nach ewigen Verhandlungen haben wir uns auf einen Kaufpreis geeinigt der mehr als tausend Euro unter dem eigentlichen Verkaufswert liegt geeinigt. Heute ruft mich der Käufer an und beklagt das das Fahrzeug wohl stehen geblieben wäre und die ansässige Werkstatt hätte "gesagt" das dies und jenes ersetzt werden müsse. Jetzt bin ich natürlich der BUH-Mann! Ich kann nur bestätigen das das Fahrzeug bei der Überführung einwandfrei gelaufen ist und ich keinerlei Mängel festgestellt habe. Die Probefahrt verlief auch ohne Zwischenfälle.

Was denkt ihr denn? Wie soll ich reagieren?

Der Käufer verlangt nun eine Kaufpreisminderung!?

Normalerweise ist es ja so das wenn jemand ein gebrauchtes Kfz von privat kauft, es probe gefahren hat und dem Kaufvertrag zustimmt mit dem Zusand des Fz's zufrieden ist und er es in Kauf nimmt dieses Fz in diesem Zustand zu übernehmen oder?

Ich weiss ja nicht was an der Sache dran ist, aber für meinen Teil hätte ich kein Fz verkauft wenn ich über Mängel bescheid gewusst hätte, eben so wenig wie mein Onkel! -Dafür sind wir viel zu ehrlich!

Also was denkt ihr wie ich weiterhin reagieren soll und überhaupt!?

Ich kann - wenn es den Tatsachen entsprechen sollte das tatsächlich so viel an dem Fz repariert werden sollte - den Frust der Autokäufer gut verstehen, aber wie sieht es mit der Zuständigkeit von mir aus?

Ich habe eine beglaubigte Urkunde die mich zu dem Kauf ermächtigt, mein Onkel hat das Fahrzeug immer und regelmäßig in der Werkstatt überholen lassen, ich habe ihn selbst überführt und mehrfach gefahren. die Probefahrt verlief problemlos.

Bin ich regresspflichtig, habe ich etwas zu befürchten von wg. Schadensersatz usw?

Vielen Dank für zahlreiche Antworten!

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Hallo und schon mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Also ich habe den ganz normalen Vertrag von Autoscout verwendet und bei sichtlichen Mängeln die kleine Delle erwähnt die das Fahrzeug hatte. Sonst war meiner Ansicht ja auch nix!

Das Fahrzeug wurde von dem Käufer selbst gestartet und etwa 10 Min im Stand laufen gelassen. Der Motorraum wurde ebenso unter die Lupe genommen wie Licht usw. Danach ab zur Probefahrt. Erst bin ich gefahren und dann er eine Käufer und danach sein Bekannter. Auch bei der Probe fahrt ist niemanden etwas aufgefallen. schulterzuck

Und wenn wirklich etwas gewesen wäre, hätte es dem Käufer spätestens bei der Probefahrt auffallen müssen, außerdem haben die das Fz ja auch nach Hause gebracht ohne das was gewesen ist.

Für mich stinkt die Sache gewaltig und ich bin auch nicht gewillt dem beim Kaufpreis noch etwas entgegen zu kommen! (das könnte ja jeder machen) Natürlich plagt mich das schlechte Gewissen, aber wahrscheinlich auch nur weil ich mir keiner Schuld bewusst bin.

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Hi Anja, komisch das wir uns gerade heute und hier treffen wo es sonst ja fast nie klappt :-) Du redest jetzt nicht zufällig von diesem weißen Bullterrier aus P.? Ich kenne Dich vermutlich g .. ja diesen Hund haben wir gestern auch getroffen. Er rennt tatsächlich ohne Leine herum und mit der Bekannten mit der ich gestern unterwegs war sind die auch schon mehrfach unangenehm aufgefallen. Angeblich wurde das auch schon der Gemeinde gemeldet. Habe heute mal eine mail geschrieben weil das geht wirklich nicht. Als wir unseren Dobi noch hatten, hat sich der halbe Ort aufgeregt und mussten sogar ein Gutachten vorlegen.

Ein Begleithund hat nicht wie hier angenommen eine Kennzeichnung am Hirn, sondern am Geschirr, das jeder verantwortungsvolle Hundebesitzer seinen Kumpel gönnen sollte. (Empfehlenswert sind hier die K9 Geschirre.) Kommt ja immer darauf an auf was der spezialisiert ist. Wann geht Deine Mum mit dem Wauz? Schick doch mal PN - ich melde mich später noch mal.

Und hast Recht, es wird meistens erst was getan wenn etwas passiert ist - ist doch immer so. Reg Dich nicht auf und geh einfach wo anders so lange das Problem besteht, Du weißt ja sicher selbst wie manche Leute über Hundebesitzer denken, selbst wenn man einen vermeintlich lieben Wauz hat. Ich kann nicht bestätigen das dieser Hund bösartig ist, aber ich will es auch nicht herausfinden. Und man kann zumindest erwarten das der Typ, der mit dem geht ihn wenigst auch anleint wenn er schon sieht das andere das auch tun. Ein Hund ist und bleibt unberechenbar. Und wir haben schon seit über 30 Jahre Hunde.

Ich halte euch auf dem Laufenden was bei der Sache raus kommt.

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Also Ordnungsamt haben wir hier keins. Und so einen Service wie die Polizei in NRW bietet Bayern leider nicht. Und wenn ich mir überleg das hier die Dienststelle über Nacht nur mit zwei Dienstwagen besetzt ist...

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Ich finde den Namen nicht "cool" -hört sich eher lächerlich an. Dies aber mal dahingestellt, kannst Du Dein Kind nennen wie Du willst. Wenn Du es Taufen lassen willst ist das nach Kulturkreis auch unterschiedlich. Ein christlicher Priester wird sich weigern Dein Kind z.B. Pumuckel oder Doktor Fliege zu taufen. Weiteres sind herablassende und beleidigende Namen untersagt.

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Hallo, um den Sachverhalt zu klären wären ein paar zusätzliche Informationen nicht schlecht so kann man nur Mutmaßungen anstellen. -Seid oder wart ihr verheiratet? -In welchem Land lebt ihr jetzt? -Wie alt sind Deine Kinder?

Laut neustem Unterhaltsrecht muss er lediglich für die Kinder "aufkommen" wenn ihr alle in Deutschland lebt und er sie regelmäßig besuchen kann. (Deutsches Recht) Vielleicht solltest Du Dich an die hiesigen Behörden wenden um Rat zu erfragen. So lange Du keine Unterlassung erwirkst das er Deine Kinder in Ruhe läßt kann er als leiblicher Vater natürlich in der Schule nachfragen wie es den Kindern geht und die müssen ihm auch Auskunft erteilen sofern kein triftiger Grund dagegen spricht. Der Unterhaltssatz richtet sich auch nach dem Einkommen des "Unterhaltspflichtigen" -liegt dies unter dem zumutbaren Regelsatz ist er nicht verpflichtet Unterhalt zu leisten. Das Sorgerecht gänzlich zu entziehen dürfte schwierig werden weil er sich ja um sie kümmert, so weit es scheinbar machbar ist. Grüße, JustyX

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rofl Ja klar.. aber mal ernsthaft.. auch bei einem Nichtschwiegervater.. wären 350,- realistisch?

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lustig ? Naja, so stehts auf der Rechnung :-)

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Also wenn ich mir solche Kommentare durchlese frage ich mich ob die Eltern schon mal was von ERZIEHUNG gehört haben!? Ich habe ein ähnliche Problem nur bin ich Eigentümer und die anderen auch. Klar sollen Kinder spielen- können auch ruhig mal laut sein, aber in Maßen. Es kann aber nicht angehen das Kinder am Wochenende gegen 7.30Uhr im Elterlichen Schlafzimmer herumhüpfen und mit ihrem Geschrei alle angrenzenden Wohnungen beschallen. Oder- natürlich auch am Wochenende um kurz nach acht im Garten herumschreien das sie -verzeihung "pissen" müssen und die Mutter - Eltern tun nichts!? Wenn mir als Anwohner schon bewusst ist das die Anlage sehr dünne Wände hat, versuche ich auch meine Nachbarn auch Rücksicht zu nehmen -dies schließt die Beaufsichtigung von Kindern mit ein!

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