Ich bin kein Fachmann aber meiner Meinung nach sollte keine Gebühr fällig sein, da die erneuerte Staße ja wohl nicht an das eigene Grundstück grenzt und dieses eine eigene Zufahrtsstraße besitzt.Warum bekommt diese denn  keinen eigenen Namen so dass die Anschrift geändert würde?

Ich denke die Rechnung beruht nur auf der postalischen Anschrift und der Aussteller kennt die Verhältnisse vor Ort nicht.

Wenn ich für jede Straße Gebühr bezahlen müßte, die ich befahren muss um auf mein Grundstück zu gelangen - oh je......

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