Danke für die zwei Antworten, aber ... meine eigentliche Frage war ja:

Kann er Angezeigt werden, verlieren und eine Haftstrafe bekommen?

Wird die Polizei die Mobbing-Screenshots annehmen und ein Verfahren einleiten. Es war ziemlich brutal und laut dem Strafgesetz können schon Ehreverletzende Argumente zu Strafgeld oder einer einjährigen Freiheitsstrafe führen. Aber jeder kann sich doch mal vertippen, oder die Situation falsch einschätzen, oder nicht?

Klar, Cybermobbing ist nicht schön. Jedoch... Kann das Angegriffene Mädchen ihn wegen den 10-15 Zeilen in WhatsApp anzeigen und mit den Screenshots ein Verfahren gewinnen?

(Vielleicht hilfreich: Er kannte sie bis vor kurzem gar nicht und wohnt c.a. 500km weg)

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