Kommt auf die RSchutz an, in den meisten Fällen allerdings schon. :)

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Petzen kannst du natürlich, wird aber leider vermutlich am Problem wenig lösen. Man müsste den Täter nicht nur ausfindig machen sondern die Tathandlung ihm auch handfest nachweißen können. Vergiss nicht Art. 103 II GG...

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Wenn dann verstößt es nur gegen die Schulordnung, Zivilrechtlich / Strafrechtlich hast du nichts zu befürchten. ;)

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Hey Kenan, das funktioniert so leider nicht. Du musst dir vorher das "Okay" der Urheber holen. :)

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