Antwort
Wenn nach 14 Tagen kein Bußgeldbescheid eingetroffen ist wird die Verjährungsfrist auf 2 Monate festgelegt. Dies gilt auch wenn keine polizeiliche Anhörung bis spätestens einem Monat nach Tat stattgefunden hat. §22 Abs. 4 BGB vom 17.2.2001