Hallo,
du bist nicht mehr schulpflichtig, wieso auch? Du hast deine 9 Jahre die du absolvieren musstest fertig und einen Abschluss erworben. Alles was danach kommt ist reiner Zusatz und unterliegt keiner Pflicht.
Hallo,
du bist nicht mehr schulpflichtig, wieso auch? Du hast deine 9 Jahre die du absolvieren musstest fertig und einen Abschluss erworben. Alles was danach kommt ist reiner Zusatz und unterliegt keiner Pflicht.
Bis der Anbieter dir mitteilt, dass es nicht mehr möglich ist Karten registrieren zu können.
Hallo,
Klagen vor dem Sozialgericht sind kostenlos und es entstehen dir hier keine Kosten sofern du keinen Anwalt einschaltest. Alternativ besteht die Möglichkeit eine Beiordnung durch Prozesskostenhilfe zu beantragen.
hallo,
ich finde das geschieht dir recht. warum prügelst du dich auch? findest du das gut? nimm als fingerzeig das es beim nächsten mal noch schlimmer werden kann
eine absolute sicherheit gibt es nie. man sollte aber schon das vertrauen zu dem menschen den man mag besitzen, sonst lohnt es sich gar nicht, darüber nachzudenken.
Hallo,
ist ein klarer Verstoß gegen die Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte und kann klare Abmahnungen zzg. Gerichtsverfahren nach sich ziehen.
hallo,
zieh dich sehr gesylt an schminke dich hübsch, mach dir eine schöne hochsteckfrisur und mach einen auf elegant. dann wirkst du schon etwas eingebildet und erhöhst deinen marktwert
hallo,
sofern du eine bestellung getätigt hast und der verkäufer diese angenommen hat in form der bestätigungsmail und für diese bestellung kein widerruf möglich ist( z.b. besondere anschaffung etc) musst du die ware bezahlen.
Hallo,
richtig so. Wer schummelt hat es nicht anders verdient. Warum versucht jeder zu betrügen und sich nicht die Referenzen mit dem Wissen anzueignen das man besitzt
hoffe konnte dir helfen.
Hallo,
der Weiße Ring stellt solche Hilfen zur Berfügung.
Hallo,
der Häftling muss niemand akzeptieren der Ihn besucht. Er kann die Besucher ablehnen, dies kann er der Anstaltsleitung mitteilen. Sofern es sich um U-Haft handelt kann er bei der zuständigen Staatsanwaltschaft des Kantons eine Besuchersperre verhängen lassen.
Hallo,
das was endlichmalruhe sagt ist Quatsch und Falsch. Die Forderung kann verkauft werden, mit notarieller Beglaubigung und auch nur durch eine Abtretung. Mittlerweile haben sich da schon regelrechte Märkte entwickelt nur die Ankäufe liegen weit bei 1-5 % der Hauptforderung. Daher wirst du bei einem Inkassobüro kein Glück haben. Wie hoch ist denn die Forderung von 1993 und hast du schon mal probiert das Geld einzutreiben und wenn ja wieso hat es nicht geklappt.
Hallo,
ich habe mir die Seite mal angeschaut. Sieht sehr unseriös für eine solche Dienstleistung aus. Nur eine Seite ohne Unterseite, sieht aus als wäre Sie einfach so zusammen geschustert worden zwischen Tag und Dunkel. Zu dem sitzt der Betreiber der Seite in der Schweiz, also dies erhöht deine Chancen sicherlich nicht. Auch scheidet die Fristsetzung eines Einschreibens aus, da der Flug bereits am 07.06.2012 ist. Ich sehe jetzt nur eine Möglichkeit, du versuchst dich noch einmal mit dem Betreiber in Verbindung zu setzen um irgendwie alles zu klären. Oder du schaust ob du eine Eingangsbestätigung hast von deiner Buchung, weil irgendwas muss ja als Buchungsbestätigung bzw. Eingangsbestätigung gekommen sein....wenn du diese hast wo du nachweisen kannst das du eine Bestellung aufgegeben hast gehst du zu einer anderen Fluggesellschaft buchst dort den selben Flug und machst anschließend den Differenzbetrag gegen den Betreiber geltend.
Eine andere Möglichkeit kann ich dir derzeit aufgrund der kurzen Frist nicht geben. Wenn du keine Bestätigung der Bestellung hast wird es schwer irgendetwas zu bekommen.
Hallo,
es ist ein Straftatbestand wenn der Einsatz höher als 0,50 Euro ist und auch wenn der Server im Ausland steht. Es bleibt eine Straftat
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,558462,00.html
Juragirl1986
für welchen anlass
Hallo,
du musst bei deiner Aussage ein Protokoll unterschreiben, dass du belehrt worden bist, dass du dich nicht selbst belasten musst und auch von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen kannst.
Hallo,
hast du zufälligerweise o2 wenn ja kann ich dir helfen das Abo zu kündigen?
Kommt auf den Chat drauf an, wenn du über dein Handy benutzt.
ich kann dir nur raten, einen Arzt auf zu suchen, da wir hier keine gesundheitliche Beratung vornehmen können.