Der entscheidende Unterschied zwischen einem (niedergelassenen) Anwalt in einer Kanzlei und einem "Unternehmensanwalt"liegt in ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Zunächst zur Terminologie: der Unternehmensanwalt ist ein Syndikusanwalt.
Im Gegensatz zu den (normalen) niedergelassenen Anwälten ist es ihm nach der Berufsordnung verboten, vor Gericht in Angelegenheiten des ihm beschäftigenden Unternehmens aufzutreten, womit er diesbezüglich seine Postulationsfähigkeit verliert.
Diese Limitierung hat der niedergelassene Anwalt, der speziell für ein Unternehmen im Rahmen eines Mandantschaftsverhältnisses tätig wird, natürlich nicht.
Einen Unterschied in der Ausbildung gibt es selbstredend nicht. Nachdem im Deutschland anzutreffenden System von erstem Staatsexamen, das zur Führung des Titels "Jurist" befähigt, und zweitem Staatsexamen, das Voraussetzung für die Zulassung zum Richteramt und zur Rechtsanwaltschaft ist, steht es jedem frei, inwiefern sich weiter spezialisiert.
Jedoch: wer von Anfang an weiß, dass er später (ausschließlich) als Syndikusanwalt bzw. Unternehmensjurist arbeiten will, der sollte sich fragen, warum er überhaupt die Strapazen des zweiten Staatsexamens auf sich nehmen will. Insofern liegen andere Varianten der Qualifikation, wie bspw. eine juristische Promotion oder auch das schon nach dem ersten Staatsexamen aufnehmbare LLM – Studium vielleicht etwas näher....
Der bei einem Unternehmen beschäftigte Jurist hat natürlich den Vorteil, ein regelmäßiges Gehalt im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses zu verdienen. Je nach Qualifikation des Juristen bzw. nach dem beschäftigenden Unternehmen sind Anfangsgehälter von ca. 40.000 € (bspw. gezahlt bei PWC für einen Juristen mit erstem juristischen Staatsexamen ohne weitergehende Qualifikation) bis hin zu 110.000 € (bspw. gezahlt bei Ernst & Young für einen Juristen mit 2 deutschen Staatsexamen, einen Doktortitel sowie einem LLM-Abschluss, ansehnliche Noten vorausgesetzt).
Ein niedergelassener Jurist verdient demgegenüber durchschnittlich 57.000 € im Jahr. Je nach eigener Profession und eigenem Mandantenstamm, kann dieser Betrag natürlich erheblich variieren...
Meine eigenen Einschätzung nach würde ich jeden Juristen von der reinen Tätigkeit in einem Unternehmen abraten. Abgesehen von dem diesem Beruf ansonsten nicht innewohnenden Abhängigkeitsverhältnis, in das man sich in diesem Fall begibt, ist auch die Arbeit als niedergelassener Jurist schlicht und ergreifend spannender... Letzteres ist jedoch nur eine persönliche Meinung...