Du kannst mal bei Nvidia reinschauen, die sind auf dem Grafikkarten Gebiet so gut vertreten, dass die wahrscheinlich noch lange gute Zahlen schreiben. Man muss nur schauen was mit KI und den Zöllen von Trump passiert. Du kannst auch mal bei Rheinmetall reinschauen. Die Rüstungsindustrie wird die nächsten Jahre noch zulegen. Generell solltest du dir aber immer ein eigenes Bild von den Unternehmen machen.
Dann schließt das die Garantie nicht aus. Der Sachmangel besteht ja am Schuh. Du bist Verbraucher und die sind unternehmer gem. § 477 I BGB gilt hier innerhalb eines Jahres eine Beweislastumkehr, also es wird vermutet, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang bestand. Du hast also gem. §§ 433, 434, 437, 439, 475, 477 I BGB zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung, dann Kaufpreisminderung § 441 BGB und Rücktritt in der Reihenfolge. Also du kannst die zurückschicken, auch wenn die Sohlen fehlen. Möglicherweise (wenn sie den Kaufpreis erstatten) bekommst du weniger Geld zurück.
Roland, Robin, Rubin
Klar vor allem in der Kennlernphase.
Energy drinks sind in keinem Alter gut für die Gesundheit. Das Gesetz schreibt auch kein Alter vor. Natürlich ist 8 aber sehr jung dafür.
Nein, die Wohnung wurde wahrscheinlich vertragsgemäß gebraucht (§ 538 BGB) . Solche Unreinheiten an den Wänden fallen unter vertragsgemäßen Gebrauch. Solltet ihr jetzt nicht die Wände mit Kaffee beschmissen haben oder sonstiges müsst ihr da nichts machen.
Naja vielleicht. Wobei ich hier die Modalitätenäquivalenz als problematisch sehe. Das Unterlassen müsste einem Tun gleichkommen.
Alles Quatschantworten. Zugang ist eine Willenserklärung oder ein Verwaltungsakt gem. § 130 I BGB wenn sie/er derart in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, dass bei gewöhnlichem Verlauf der Dinge unter normalen Umständen, die Möglichkeit zur Kenntnisname bestand. Dabei ist das im vorliegenden Fall der Moment der Zustellung im Briefkasten. Damit ist aber nicht gemeint wann du Zeit hattest den Brief zu sehen. Wie du es beschreibst wäre das dann der 13.05.
Gem. §164 StGB wäre das strafbar. In der Regel passiert da aber nichts.
Ja du wirst aus dem Vertrag rauskommen. Ich fass es dir folgend rechtlich zusammen:
Nein, Parteien sind essentielle Pfeiler des Demokratieprinzips aus Art. 20 GG. Ein Verbot dieser hätte keinerlei Rechtsgrundlage, auch wenn ein Parteienverbot durchaus möglich ist, als Ausprägung der Wehrhaften Demokratie. Das Parteienverbot ist das schärfste Schwert der Demokratie und als solches bedarf es strenger Vorgaben bzw. schwerwiegender Vergehen der Parteien. Die Grünen fallen leider nicht darunter. Die AFD wäre jedoch durchaus denkbar und dürfte rechtlich verboten werden. politisch würde das jedoch nicht sehr schlau sein.
Grundsätzlich beginnt die Fälligkeit des Kaufpreises erst mit Zugang (darauf kommt es an) der Mitteilung beim Empfänger also bei dir. Normalerweise achten Notare akribisch auf Fristen, die Fälligkeitsmitteilung sollte also rechtzeitig zugehen. Sollte das nicht der Fall sein, muss euch auch die Möglichkeit zur Erfüllung gegeben werden. Das sollten um die 2 Wochen sein. Also nein, das Geld muss dann nicht innerhalb von ein paar Tagen da sein.
Das hast du dir schon fast selbst beantwortet. Ich versuch es mal vereinfacht. Grundsätzlich liegt bei einem Einbrecher eine Notwehrlage vor, solange er sich auf deinem Grundstück befindet. Fraglich ist ob der Hund dir zuzurechnen ist, wenn er einfach so im Haus rumläuft. Du musst ja schließlich nicht in deinem Haus auf den Hund aufpassen. Die Notwehrhandlung müsste auch angemessen sein. Wenn du also siehst der Hund beißt den Einbrecher, darfst du ihn jetzt nicht noch hinterherlaufen lassen, wenn der Einbrecher wegrennt also damit die Notwehrlage auflöst.