Grundsätzlich sind sie nicht verboten wenn die Kliinge nicht länger wie 8cm und nicht breiter wie 2cm an der breitesten Stelle sind, außerdem dürfen sie nur einseitig geschliffen sein. Alles was darüber hinauß geht ist in Deutschland verboten. Kaufen darf man Springmesser in Deutschland ab 18.

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Liebe Leute, nicht nur ich gebe LondonerNebel Recht, sondern auch Justizia! Da der Schülerausweis kein amtliches Dokument ist kann man sich einen drucken wie man will, wenn man ihn nicht benutzt oder z.B. die Unterschrift des Schulleiters fälscht, das wäre dann Urkundenfälschung. Aber solang man nur den Schülerausweis an sich antürkt ist, wie auch schon von LondonerNebel gesagt der tatbestand der Urkundenfälschung nicht erfüllt! Ich berufe mich hier auf § Absatz 1 Var.1 und 2. Anders wird es, wenn man den gefälschten Ausweis benutz. Wie auch schon erwähnt spielt es keine Rolle ob der Schülerausweis nun ein amtliches Dokument ist oder nicht wobei das letztere eher zutrifft, aber es wird eine Täuschung im Rechtsverkehr gemacht, weil man ja z.B. mit ein höheres Alter angibt und damit z.B. an Zigaretten kommen kann und das ist ja für unter 18 Jährige rechtswidrig auch wenn diese wegen Vertsöße gegen das JuSchG nicht bestraft werden können. Wobei man dann den Verkäufer noch belangen muss: Da der Schülerausweis ja kein amtliches Dokument ist darf er auch keine Zigaretten verkaufen, die darf er nur an Leute verkaufen die sich mit einem amtlichen Ausweis sprich dem Perso ausweisen.

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