Zugang zum Kellerraum nur nach Absprache mit Hausmeister?
Vor etwa 2 Monaten gab es ein Feuer in unserem Wohnblock. Für eine vorrübergehende Zeit war der Keller und die Tiefgarage für niemanden zugänglich. Nun sind die Reparaturarbeiten fast abgeschlossen. Doch jetzt heißt es, dass die Garage und auch die Kellerräume nur noch in Begleitung mit dem Hausmeister zu begehen sind. Einen Schlüssel für den Zugang zum Keller soll auch niemand mehr kriegen. Der Keller ist aber Teil des Mietverhältnisses und ich muss fast täglich dort rein. Allerdings ist der Hausmeister sehr selten zu erreichen. Ist es zulässich, dass man die Regel so aufstellt oder habe ich vielleicht sogar das Recht, dass ich jederzeit uneingeschränken Zugang zu meinen persönlichen Sachen im Keller kriegen muss?