Moin moin, ich habe da mal eine Frage....ich stehe mit einer Freundin zusammen im Mietvertrag. Das Verhältnis ist katastrophal und nicht von Freundlichkeit überschüttet und darum bin ich erstmal zurück zu meinen Eltern. Die Kündigungsfrist ist noch bis Ende Januar und da ich, auch wenn ich kaum bis gar nicht mehr in der Wohnung bin, noch weiter Miete zahle bin ich auch noch im Besitz eines Schlüssels. Ihr Freund hat sich nun bei uns eingenistet und ein wohnen zu dritt ist stimmungstechnisch nicht möglich. Jetzt wirft sie mir vor ich hätte ihr Parfüm gestohlen als ich ein paar Sachen aus der Wohnung geholt habe und behauptet, sie könne bei Verdacht des Diebstahls das Schloss austauschen ohne mir einen Schlüssel für das neue Schloss zu geben. Darf sie das einfach so? Auch wenn der Vermieter das neue Schloss bewilligt, habe ich doch ein Recht auf den neuen Schlüssel oder nicht? Wenn zufällig jemand Paragraphen aus dem Zivilrecht oder so parat hat wäre das auch sehr schön :)

Vielen Dank schonmal im voraus :)