Laut externer Auskunft der Schulberatung sollten wir unseren Sohn nicht von der Schule nehmen. Er würde als freiwilliger Abbrecher gelten und keine Realschule wäre verpflichtet ihn aufzunehmen. Besser, er versucht sich weiter und sollte er die 10te Klasse nicht schaffen hat er einen Anspruch auf Wiederholung.

Er hat keinen Anspruch auf ein freiwilliges Wiederholen der 10ten Klasse um seine Noten zu verbesser nach bestandener Prüfung. Dazu müsste man selbst eine Schule finden die ihm nimmt. Aber Wiederholer kosten dem Staat ca. 20 000 Euro. Und im Zuge der allgemeinen Sparmassnahmen und den Zustrom von G8ler auf Realschulen werden in Bayern Empfehlungen nicht immer im Interesse des jeweiligen Schülers ausgesprochen. Abbrecher oder der Schule verwiesene Schüler erscheinen im Gegesatz zu Wiederholern nicht in der Statistik die u.a Auskunft über die Qualität der Schule gibt.

Die Unterstellung, mangelnde Arbeitshaltung kann zur Ablehnung freiwilliges Wiederholens führen. Sie lässt sich belegen durch zu spät kommen oder gar schwänzen, nicht gemachte Hausaufgaben, Arbeitsmaterial vergessen, fehlende Beteiligung am Unterricht, selbst  ablenkende Beschäftigungen (z.B. Bildchen malen), sie muss aber protokoliert sein.

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