Hallo,
ich habe natürlich schon im Netz nach einer Antwort gesucht, aber bin leider nicht fündig geworden.
Anfang Oktober 2011 sind die Kellerräume des seinerzeit bewohnten Mehrfamilienhauses komplett ausgebrannt. Keller war laut Mietvertrag Vertragsbestandteil. Die Hausverwaltung erfuhr am nächsten Tag davon. Nachdem nach knapp 2 Monaten nicht ein Ding an Sanierungsarbeiten gemacht wurde, setzte ich ein Schreiben an die Hausverwaltung auf, nannte den Mangel, setzte eine Frist zur Nachbesserung und kündigte eine Mietminderung iHv 10% laut Mietminderungstabelle an. Auf mein Schreiben wurde nie reagiert.
Da nichts geschah, minderte ich ab Januar 2012 die Miete entsprechend. Anfang August bin ich aus der Wohnung ausgezogen und erhielt gestern zur Wohnungsübergabe einen Kontoauszug über die gezahlte Miete mit dem Vermerk des Eigentümers, dass er die Mietminderung nicht akzeptiert und ich die einbehaltenen 10% nachzahlen soll.
Mein Problem ist nun: klar habe ich das Schreiben seinerzeit per Einschreiben verschickt, aber der Beleg ist jetzt nach meinem Umzug nicht mehr auffindbar -.-
Ich habe die Miete wie gesagt seit Januar gemindert und im Verwendungszweck der Überweisung an den Eigentümer auch immer angegeben "abzügl. Mietminderung".
Desweiteren war es ja kein kleiner Mangel und der wäre der Hausverwaltung ja auch ohne Schreiben bekannt gewesen.
Was passiert, wenn die Hausverwaltung nun behauptet, dass das Schreiben damals nicht angekommen ist? Gilt eine Mietminderung als akzeptiert wenn kein "Widerspruch" gegen eine geminderte Zahlung eingelegt wird? Die Überweisungen waren ganz klar mit "abzügl Mietminderung" im Verwendungszweck gekennzeichnet und eine Reaktion auf die geringere Zahlung (z.B. in Form von Zahlungsaufforderungen) kamen auch nie. Ich hoffe es weiß jemand Rat.
Danke Julia