Wir haben gerade einen ähnlichen Fall. Sind Mitte Mai in eine neue Wohnung gezogen und haben den Mietvertrag unterzeichnet in dem steht, dass wir erst nach einem Jahr kündigen dürfen.
Jetzt gab es Wasserrohrbrüche in der Wohnung gegenüber und durch das sickernde Wasser ist unsere ganze Wohnung verschimmelt. Uns wurde ohne anzufragen direkt vom Vermieter die Möglichkeit zur sofortigen Kündigung angeboten.
Ich glaube das ist in jedem Fall anders, je nachdem wie sehr der Vermieter/Hausverwaltung dem Mieter entgegen kommen möchte.
Möglich ist vieles, auch ein vorzeitiger Austritt aus dem Vertrag mit wichtigem Grund, aber es muss einvernehmlich vereinbart werden, wobei ich mich in deinem Fall darauf beziehen würde, dass du zurücktreten möchtest wegen des Wasserschadens/Wohnung nicht lt. Vertrag beziehbar.
Dass du dich in der Situation nicht wohl fühlst und (auch) deswegen zurücktreten willst, wird ihm vermutlich egal sein.
In so einem Fall ist die Androhung mit der Rechtsschutz-Versicherung (falls vorhanden) auch sehr hilfreich.
Hoffe es klappt alles für dich! :)