Hallo,

gerade, wenn du die Erwerbsminderungsrente zeitlich befristet bekommst, würde ich mich auf jeden Fall von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen (kostenloses Servicetelefon und Infos auf der Homepage).

Nur wer rentenversicherungpflichtig bleibt und entsprechende Eigenbeträge bezahlt (aktuell 3,9% vom Brutto), kann z. Bsp. eine bereits erworbene Absicherung auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten und den Anspruch weiter aufbauen.

Falls du später wieder arbeiten kannst, würden dir somit evtl. wichtige Beitragsjahre fehlen, die u. a. auch zum Anspruch auf medizinische oder berufliche Rehamaßnahmen berechtigen würden. Außerdem behält der AN durch den geringen Eigenbeitrag zur Rente weiterhin Anspruch auf Riesterförderung, wobei ihm hier bei sehr geringer Eigenleistung die volle Grundzulage zusteht.

Soweit ich weiß, zahlt der Arbeitgeber immer 15% beim pauschal versteuerten
Minijob, egal, ob du den Eigenbeitrag zahlst oder nicht, seit 2013 sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. Somit müsste sich der spätere Rentenanspruch auch geringfügig erhöhen.

Falls du schon seit längerer Zeit im Minijob beschäftigt bist, sieht es bei dir vielleicht ja anders aus. Deshalb unbedingt bei der Rentenversichung informieren, es ist ein ziemlich kompliziertes Thema.

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