Eine Nachbarsfamilie (sie deutsche, er Italiener) möchte ihrem Sohn den Namen "Andrea" geben. In Italien ja ein durchaus gebräuchlicher Jungenname. Muss diese Familie dann einen eindeutigen Jungennamen als zweitnamen hinzufügen?
Und wer entscheidet, was eindeutig ist. Denn die Familie würde ihrem Sohn gerne nur Italienische Namen geben und wer kann schon verlangen, dass das dt. Standesamt jeden italienischen namen kennt.
Muss der Name in Deutschland einfach eindeutig definiert/bekannt sein?
oder reicht es, wenn in einem "Namensbuch" (halt so eins wo namen für jungen und mädchen drinstehen) steht, dass es ein Italienischer Männername ist?