Dir wurden die 2 % pauschale Lohnsteuer abgezogen. Der Arbeitgeber darf sie auf dich abwälzen. Da die pauschale Lohnsteuer bei geringfügig Beschäftigten nicht an das Finanzamt sondern an die Bundesknappschaft abgeführt wird, kannst du das Geld auch über einen Lohnsteuerjahresausgleich nicht wieder bekommen. Am Besten das nächste Mal gleich die Lohnsteuerkarte abgeben.

...zur Antwort

wenn kein genauer tag genannt ist, gilt die gesetzliche regelung und die beträgt zum 15. oder monatsende.

...zur Antwort

der arbeitgeber hat das recht die 2% pauschalsteuer auf den arbeitnehmer abzuwälzen. kann gut sein dass er dies gemacht hat. das sind jedoch keine 70 €. Schauen Sie sich genau Ihre Gehaltsabrechnung an.

...zur Antwort

eine frau bekommt für die zeit des mutterschutzes ( 6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt) mutterschaftsgeld von der krankenkasse in höhe von 13 euro pro tag.

vom arbeitgeber kommt man den sog. zuschuss zum mutterschaftsgeld. das ist der differenzbetrag aus den 13 euro von der krankenkasse und dem was die frau in den letzten 3 monaten vorher durchschnittlich pro tag verdient hat.

...zur Antwort