Antwort
Ja.
Viele Apotheken scheuen sich jedoch, gefährliche Stoffe wie Kaliumcyanid abzugeben. Prinzipiell dürfen Apotheken Chemikalien abgeben. In einigen Fällen kann der Verwendungszweck ausschlaggebend dafür sein, ob ein Stoff abgegeben werden darf oder nicht.
Die Abgabe darf nur durchgeführt werden, wenn die Person, an die das Kaliumcyanid abgegeben wird bekannt ist oder wenn sich die Apotheke vom Erwerber hat bestätigen oder durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachweisen lassen, dass dieser die Stoffe oder Gemische in erlaubter Weise verwenden oder weiterveräußern will und die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt und keine Anhaltspunkte für eine unerlaubte Verwendung oder Weiterveräußerung vorliegen.
Im Fall der Abgabe an eine natürliche Person muss diese mindestens 18 Jahre alt sein.