Antwort
Aussagekräftig ist dies Zeugnis nicht gerade!
In einer Schulnote ausgedrückt: 2 - 3
Aussagekräftig ist dies Zeugnis nicht gerade!
In einer Schulnote ausgedrückt: 2 - 3
Bei meiner Bewerbung habe ich Normale Schrift 12 verwendet & bei Überschirften 12+Fett genommen !
MfG
Rede ganz normal mit ihr ... sie unterliegt der Schweigepflicht also darf sie keinem Auskunft darüber geben was du ihr gesagt hast ..
Pille = ganz Normal